Discussion:
Impressumspflicht abschaffen?
(zu alt für eine Antwort)
Michael Krauth
2006-08-23 09:32:09 UTC
Permalink
Hallo,

im Fall der ermordeten 15jährigen wird die Tatsache, daß sie eine
Homepage mit Impressum hatte, von den (einschlägigen) Medien ziemlich
ausgeschlachtet.
Sollte man nun annehmen können, daß die Abschaffung der
Impressumspflicht, die ja für den Tod eines jungen Menschen
verantwortlich ist, gefordert wird?

Wird Spiegel-TV darüber berichten?

Werden Politiker zur Verbreitung persönlicher Daten Position beziehen,
so wie sie auch alle ganz plötzlich eine Meinung zu Killerspielen
hatten?

Oder wird man, wenn man feststellt, daß der Mörder vor 5 Jahren mal eine
E-Mail geschrieben hat, die sofortige und lückenlose Überwachung aller
Kommunikationswege fordern, um so ein Verbrechen in Zukunft zu
verhindern?

42,
Michael
--
Hat die Redaktion vergessen, vor der Veröffentlichung irgendeinen
abeizelosen Lügengenerator zu um erlaubnis zu bitten?
GL am 22.07.06 in dasVau
Michael Tabel
2006-08-23 17:01:44 UTC
Permalink
Post by Michael Krauth
Sollte man nun annehmen können, daß die Abschaffung der
Impressumspflicht, die ja für den Tod eines jungen Menschen
verantwortlich ist, gefordert wird?
Im Impressum meiner kleinen Tochter und meinen kleineren
Schwestern stehe ich drin, und zwar mit den Kontaktdaten
meiner Firmenadresse.

Gruss

Sub.Joerg.sh.www.talk.mynetcologne.de
--
Joerg Haas am 02.08.2004: dem Leiter der Business-Unit Privatkunden bei
NetCologne gefaellt die Art und Weise nicht, wie ich und diverse andere
Mitarbeiter hier *ihre* Meinung vertreten. Ich bin namentlich dazu auf-
gefordert worden, generell das Posten in den Newsgroups zu unterlassen.
Knut Singer
2006-08-23 18:46:38 UTC
Permalink
Hi,
Post by Michael Krauth
Sollte man nun annehmen können, daß die Abschaffung der
Impressumspflicht, die ja für den Tod eines jungen Menschen
verantwortlich ist, gefordert wird?
IMHO besteht bei rein privaten Seiten gar keine Impressumspflicht - oder
sollte ich mich da täuschen?
Post by Michael Krauth
Oder wird man, wenn man feststellt, daß der Mörder vor 5 Jahren mal eine
E-Mail geschrieben hat, die sofortige und lückenlose Überwachung aller
Kommunikationswege fordern, um so ein Verbrechen in Zukunft zu
verhindern?
Genau das ist im Moment gerade auf Spiegel Online zu lesen...

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,433126,00.html

"Eine intensivere Kontrolle des Internets soll Terroristen daran
hindern, Anschläge zu planen und zu verüben. Die EU hat bereits die
Archivierung aller Internet-Spuren von Bürgern beschlossen. Politiker
fordern auch ein Verbot von Verschlüsselung. Profis ist so aber kaum
beizukommen....."

Ciao, Knut
--
Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war.
Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet.
[Mark Twain]
Michael Müller
2006-08-23 20:31:01 UTC
Permalink
Post by Knut Singer
IMHO besteht bei rein privaten Seiten gar keine Impressumspflicht - oder
sollte ich mich da täuschen?
"In Deutschland schreibt das Teledienstegesetz seit 2002 vor, dass jeder
geschäftsmäßige Dienst im Internet ein Impressum enthalten muss (§ 6
TDG). Da ein Dienst geschäftlich sein kann, ohne gewerblich zu sein,
können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht
fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist umstritten."
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum#Deutsche_Rechtslage

Nein, ich bin kein Lawyer und habe keine Ahnung, falls ein Jura'ner
auftauchen sollte und dies anmerken will. Erfreut über eine Aufklärung
wäre ich trotzdem (mit Quellen natürlich).

Ich persönlich gebe ein dutzend Kontaktmöglichkeiten auf meiner Seite
an, aber keine Adresse usw. Wenn mich jemand kontakieren will, kann er
das über mindestens 2 Wege erreichen...
Knut Singer
2006-08-24 03:49:07 UTC
Permalink
Hi,
Post by Michael Müller
"In Deutschland schreibt das Teledienstegesetz seit 2002 vor, dass jeder
geschäftsmäßige Dienst im Internet ein Impressum enthalten muss (§ 6
TDG). Da ein Dienst geschäftlich sein kann, ohne gewerblich zu sein,
können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht
fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist umstritten."
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum#Deutsche_Rechtslage
naja, und selbst wenn die private Seite als "geschäftsmäßig" eingestuft
würde (was ja, wie Du schreibst, ohnehin umstritten ist):
Es kann einen jedenfalls keiner abmehnen, da das Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb oder ähnliche nicht greifen. Insofern kann man es denn dann
ja ruhig drauf ankommen lassen, ob denn da überhaupt irgendwas passiert..

Ciao, Knut
--
Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war.
Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet.
[Mark Twain]
Ralf Muschall
2006-08-24 08:17:34 UTC
Permalink
Post by Knut Singer
Post by Michael Müller
fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist umstritten."
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum#Deutsche_Rechtslage
Es kann einen jedenfalls keiner abmehnen, da das Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb oder ähnliche nicht greifen. Insofern kann man es denn dann
ja ruhig drauf ankommen lassen, ob denn da überhaupt irgendwas passiert..
Was aber egal ist, da damit nur die zivilrechtliche Hälfte des Problems
entfällt. Die staatliche Seite kann unabhängig von irgendjemandes
kommerziellen Geldansprüchen erstmal 5e4€ Strafe einstreichen.

Ralf
Markus Ritter
2006-08-24 13:32:01 UTC
Permalink
Post by Ralf Muschall
Post by Knut Singer
Post by Michael Müller
fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist umstritten."
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum#Deutsche_Rechtslage
Es kann einen jedenfalls keiner abmehnen, da das Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb oder ähnliche nicht greifen. Insofern kann man es denn dann
ja ruhig drauf ankommen lassen, ob denn da überhaupt irgendwas passiert..
Was aber egal ist, da damit nur die zivilrechtliche Hälfte des Problems
entfällt. Die staatliche Seite kann unabhängig von irgendjemandes
kommerziellen Geldansprüchen erstmal 5e4€ Strafe einstreichen.
Daran sind die zuständigen Stellen überhaupt nicht interessiert.
Das RegPräs Tübingen, dass in Ba-Wü für Verstösse gegen das TDG
zuständig ist, hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wg. Verstoss gegen
die Impressumspflicht wegen geringer Schuld eingestellt. Das Impressum
fehlte im übrigen bei einer Anwaltskanzlei und das ganze spielte sich im
Mai 2005 ab.

Die zuständigen Stellen in NRW hatten auf ihren Seiten Hinweise zum TDG,
die bei rein privaten Seiten ebenfalls keine Impressumspflicht vorsahen.

In manchen Bundesländern ist die Aufsichtsbehörde überhaupt nicht
definiert, ...

Also von der Seite aus sollte man sehr ruhig schlafen können.

Markus
Volker Neurath
2006-08-24 17:16:47 UTC
Permalink
Post by Knut Singer
Es kann einen jedenfalls keiner abmehnen, da das Gesetz gegen
unlauteren Wettbewerb oder ähnliche nicht greifen.
Trotzdem wurden in der Vergangenheit dutzende Privatleute wegen verstoß
gegen die Impressumspflicht abgemahnt.
Leider gibt es auch www.abmahnwelle.de keinerlei Beispiele mehr. :(

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Knut Singer
2006-08-24 19:46:38 UTC
Permalink
Hi,
Post by Volker Neurath
Trotzdem wurden in der Vergangenheit dutzende Privatleute wegen verstoß
gegen die Impressumspflicht abgemahnt.
Leider gibt es auch www.abmahnwelle.de keinerlei Beispiele mehr. :(
Dann würde mich aber einmal interessieren, wer da auf Grund welcher
Rechtsgrundlage bei einer wirklich privaten Seite abgemahnt haben will... ?

Ciao, Knut
--
Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war.
Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet.
[Mark Twain]
Volker Neurath
2006-08-25 18:55:15 UTC
Permalink
Post by Knut Singer
Dann würde mich aber einmal interessieren, wer da auf Grund welcher
Rechtsgrundlage bei einer wirklich privaten Seite abgemahnt haben will... ?
Wie ich schon schrieb:
im Gegensatz zu "früher" gibt es jetzt auf abmahnwelle.de keinerlei
Beispiele bzw. anonymisierte Fälle mehr.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Eric Wick
2006-08-26 07:31:49 UTC
Permalink
Post by Knut Singer
Dann würde mich aber einmal interessieren, wer da auf Grund welcher
Rechtsgrundlage bei einer wirklich privaten Seite abgemahnt haben will... ?
An die Fallbeispiele bei Abmahnwelle.de erinnere ich mich noch zu gut.

1. Privatseiten werden aktualisiert, also gewerbsmässig auf dem
laufenden gehalten und das reicht für eine Abmahnung.
2. Persönliche Meinungen und Ansichten darauf sind eine redaktionelle
Tätigkeit, der Mediendienste Staatevertrag verlangt für sowas ein
Impressum.

Wer eine Website (auch rein privat) ohne Impressum ins Netz stellt ist
verdammt mutig oder hat zuviel Geld.

Bye Eric
--
Knut Singer
2006-08-26 14:34:11 UTC
Permalink
Hi,
Post by Eric Wick
An die Fallbeispiele bei Abmahnwelle.de erinnere ich mich noch zu gut.
1. Privatseiten werden aktualisiert, also gewerbsmässig auf dem
laufenden gehalten und das reicht für eine Abmahnung.
Also, eine Privatseite ist höchstens geschäftsmäßig, aber nicht
gewerbsmäßig...

Und um abzumahnen zu dürfen, muss man irgendwie zu dieser Abmahnung auch
berechtigt sein - nur die Tatsache, dass evtl. das TDG nicht eingehalten
wird, berechtigt alleine noch niemanden zum Abmahnen.

Dafür muss eine zusätzliche Rechtsgrundlage ins Spiel kommen. Bei
Impressumsverstößen ist dies in der Regel das "UWG" (Gesetz gegen
unlauteren Wettbewerb). Hiernach können sich aber nur *Mitbewerber*
untereinander abmahnen. Möglicherweise kann man damit auch eine
Privatperson abmahnen, wenn sie wie ein Gewerbetreibender im Internet
auftritt. Aber sicherlich nicht, wenn das Impressum auf der Privatseite
der Tochter mit Bildern des Lieblingspferdes fehlt..
Post by Eric Wick
2. Persönliche Meinungen und Ansichten darauf sind eine redaktionelle
Tätigkeit, der Mediendienste Staatevertrag verlangt für sowas ein
Impressum.
Wer eine Website (auch rein privat) ohne Impressum ins Netz stellt ist
verdammt mutig oder hat zuviel Geld.
Also, wie gesagt - es muss immer eine Berechtigung zu einer Abmahnung
bestehen. Ich glaube, dass auf Privatseiten, wenn es um das Impressum
geht, niemand eine entsprechende Berechtigung zur Abmahnung hat.

Wenn, dann müsste man wohl schon den "richtigen" Rechtsweg einleiten,
ohne die Abzockerabmahnungen. Und welcher Richter wird wohl ein
Verfahren einleiten wollen, weil Erna auf ihrer Pferdebildseite kein
Impressum hat?

Evtl. könnte auch noch irgendeine Behörde ein Bußgeld verhängen (?) -
aber auch hier glaube ich kaum, dass man vor dessen Höhe wirklich Angst
haben muss.

Ciao, Knut
--
Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war.
Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet.
[Mark Twain]
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-26 16:11:41 UTC
Permalink
Post by Knut Singer
Und welcher Richter wird wohl ein
Verfahren einleiten wollen, weil Erna auf ihrer Pferdebildseite kein
Impressum hat?
Keiner.

Ich könnte mir aber vorstellen, daß ein durch diese Pferdebildseiten
in irgendwelcher Art und Weise brüskierter Leser den rechtlichen Weg
beschreiten könnte, weil er mangels Impressum anders nicht an den
Verantwortlichen der Seite kommt.

IANAL: Erst *Dann* könnte es juristische Haue geben, wenn und weil
das Impressum fehlt.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-26 16:07:24 UTC
Permalink
Post by Eric Wick
1. Privatseiten werden aktualisiert, also gewerbsmässig auf dem
~~~~~~~~~~~~~ (NEIIIIN!)
Post by Eric Wick
laufenden gehalten und das reicht für eine Abmahnung.
Geschäftsmäßig!=erwerbsmäßig. Gewerbsmäßig Abmahnen kann nur der
Mitbewerb. Bei nicht gewerbsmäßig - sondern nur geschäftsmäßig -
angebotenen Seiten, wäre das IYO genau wer?
Post by Eric Wick
2. Persönliche Meinungen und Ansichten darauf sind eine redaktionelle
Tätigkeit, der Mediendienste Staatevertrag verlangt für sowas ein
Impressum.
Und wer darf IYO abmahnen, wenn mich dieser "Staatevertrag" ungefähr
genausoviel kratzt, wie der sprichwörtliche Sack Reis in China?
Vorausgesetzt, man will mich nicht an die Hammelbeine kriegen, weil
meine Inhalte irgendjemandem auf die Füße trteten könnten *und* ich
mir alle Mühe gebe, meine Identität durch ein fehlendes Impressum zu
verschleiern?
Post by Eric Wick
Wer eine Website (auch rein privat) ohne Impressum ins Netz stellt ist
verdammt mutig oder hat zuviel Geld.
Wer eine Website (rein privat) mit Impressum ins Netz stellt, ist
entweder verdammt paraonid oder heißt Eric Wick :-)

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Rainer R. Friedrich
2006-08-26 17:11:13 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Eric Wick
Wer eine Website (auch rein privat) ohne Impressum ins Netz stellt ist
verdammt mutig oder hat zuviel Geld.
Wer eine Website (rein privat) mit Impressum ins Netz stellt, ist
entweder verdammt paraonid oder heißt Eric Wick :-)
Oder verdammt wenig scharf darauf, sich unnötig Ärger aufzuhalsen, bloss
wegen der Angabe von Adresse und Telefonnummer :-)

Und:

"Schon möglich, dass ich paranoid bin.
Sie können trotzdem hinter mir her sein."[1]

Shalom :-)
F.

[1] Hendryk M. Broder "Der ewige Antisemit", 2005, S.319
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-26 17:38:27 UTC
Permalink
Post by Rainer R. Friedrich
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Eric Wick
Wer eine Website (auch rein privat) ohne Impressum ins Netz stellt ist
verdammt mutig oder hat zuviel Geld.
Wer eine Website (rein privat) mit Impressum ins Netz stellt, ist
entweder verdammt paraonid oder heißt Eric Wick :-)
Oder verdammt wenig scharf darauf, sich unnötig Ärger aufzuhalsen, bloss
wegen der Angabe von Adresse und Telefonnummer :-)
In welcher Richtung jetzt?

Meinereiner hat ebensowenig Interesse daran, daß von meiner Webseite
auf meine Adresse und Telefonnummer rückgeschlossen werden kann¹), wie
er Interesse daran hätte, beide Angaben für den Fall des Falles (=jemand
hätte berechtigtes Interesse daran, mit mir als Webseitenbetreiber in
Kontakt zu treten) verheimlichen zu wollen.

CU!
Ulrich
_________
¹) Wo http://www.tremornet.de/Rechnerpark/index.html eigentlich steht,
geht doch kein Schwein was an, oder? Außer, jemand wollte klauen
kommen wollen ...
--
***@tremornet.de
Rainer R. Friedrich
2006-08-26 18:01:01 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Rainer R. Friedrich
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Eric Wick
Wer eine Website (auch rein privat) ohne Impressum ins Netz stellt ist
verdammt mutig oder hat zuviel Geld.
Wer eine Website (rein privat) mit Impressum ins Netz stellt, ist
entweder verdammt paraonid oder heißt Eric Wick :-)
Oder verdammt wenig scharf darauf, sich unnötig Ärger aufzuhalsen, bloss
wegen der Angabe von Adresse und Telefonnummer :-)
In welcher Richtung jetzt?
In Richtung Ärger mit dem TDG.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Meinereiner hat ebensowenig Interesse daran, daß von meiner Webseite
auf meine Adresse und Telefonnummer rückgeschlossen werden kann¹), wie
er Interesse daran hätte, beide Angaben für den Fall des Falles (=jemand
hätte berechtigtes Interesse daran, mit mir als Webseitenbetreiber in
Kontakt zu treten) verheimlichen zu wollen.
Also bevor ich Strafe zahlen muss, packe ich Adresse und Telefonnummer
auf meine Homepage, habe das auf meiner auch so drauf. Und wenn die
Bankverbindung drauf müsste, täte ich die auch drauf (kann eher keiner
was mit anfangen :-)).

Wennich schon was publiziere, dann kann ich das auch mit meinem Namen
tun, ob das im Nutznetz ist, oder auf meiner Heimseite im Zwischennetz :-)

Shalom
F.
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-27 05:37:23 UTC
Permalink
Wenn ich schon was publiziere, dann kann ich das auch mit meinem Namen
tun, ob das im Nutznetz ist, oder auf meiner Heimseite im Zwischennetz :-)
Ich vermisse in Deinen Postings Anschrift und Telefonnummer. :-)

Denk doch mal an den Aufhänger des Threads: Dort hatte auch jemand -
vermuteterweise - die Pflichtangaben des Impressums mißbraucht. Aus
dieser Sicht sehe auch ich nicht ein, mehr als nötig an Daten meiner
Person zu veröffentlichen. Und nötig ist im Falle einer privaten
Homepage auf der eigenen Domain eigentlich nur kein Eintrag bei
rfc-ignorant.org.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Rainer R. Friedrich
2006-08-27 06:06:08 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wenn ich schon was publiziere, dann kann ich das auch mit meinem Namen
tun, ob das im Nutznetz ist, oder auf meiner Heimseite im Zwischennetz :-)
Ich vermisse in Deinen Postings Anschrift und Telefonnummer. :-)
Wenn das TDG das mal vorschreibt, kommt das rein.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Denk doch mal an den Aufhänger des Threads: Dort hatte auch jemand -
vermuteterweise - die Pflichtangaben des Impressums mißbraucht. Aus
dieser Sicht sehe auch ich nicht ein, mehr als nötig an Daten meiner
Person zu veröffentlichen. Und nötig ist im Falle einer privaten
Homepage auf der eigenen Domain eigentlich nur kein Eintrag bei
rfc-ignorant.org.
Wer Angst hat, dass die Daten missbraucht werden, soll keine Seite ins
Internet stellen. Im OP ging es um eine Frau, die könnte dann ja einen
Mann ins Impressum nehmen, der für die Seite verantwortlich zeichnet,
evtl. geht so eine Vorgehensweise mit dem TDG konform.

Shalom
F. :-)
Eric Wick
2006-08-27 08:14:33 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Denk doch mal an den Aufhänger des Threads: Dort hatte auch jemand -
vermuteterweise - die Pflichtangaben des Impressums mißbraucht. Aus
Bedeutet wir brauchen eine deutlichere Regelung, in diesem Fall musste
für die Impressumspflicht nunmal ein Kind sterben. Den Schuh darf sich
der Gesetzgeber anziehen, sofern der sich an dieses heisse Eisen
rantraut.

Bye Eric
--
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-27 13:34:57 UTC
Permalink
Post by Eric Wick
Post by Ulrich F. Heidenreich
Denk doch mal an den Aufhänger des Threads: Dort hatte auch jemand -
vermuteterweise - die Pflichtangaben des Impressums mißbraucht. Aus
Bedeutet wir brauchen eine deutlichere Regelung,
In wessem Interessse?

Wie anderswo auch treffen hier Datenschutz und nötige Transparenz für
die Besucher der Webseite in diametraler Absicht aufeinander. Je nach
Standpunkt wäre ein Wegfallen der Impressumspflicht oder sowas wie
dieses telekomische Zwangsimpressum die bessere Regelung.

Meinereiner sitzt zwischen den Stühlen: Einerseits sehe ich nicht ein,
zur völlig sinnlosen, ja eher schädlichen Veröffentlichung persönlicher
Daten gezwungen zu werden, andereseits hätte ich das natürlich gerne,
wenn ich Opfer eine Webseite wäre, dessen Betreiber sich nicht trivial
feststellen läßt.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Eric Wick
2006-08-28 04:43:32 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
In wessem Interessse?
Des Bürgers, der muss genau wissen wann ein Impressum zwingend nötig
ist. Er muss auch wissen, wann er als Privatperson plötzlich mit dem
Abmahnwesen der Wirtschaft in Kontakt kommen kann. Nur sägt sich eine
Branche die von Rechtsunsicherheit lebt nicht den Ast unterm Hintern
weg. Abmahnwelle als Infoquelle wurde dichtgeklagt, das sagt schon mehr
als genug. Zur Abweisung einer 1200 Euro Abmahnung musste ich 400 Euro
an meinen Anwalt zahlen. Ich hätte auch die 1200 Euro zahlen können
oder es auf einen Prozess um 50000 Euro ankommen lassen können. Auf
Verhältnismässigkeiten und Vernunft wird im Abmahnwesen keinen Wert
mehr gelegt, Frau Zypries schaut sich das auch nur an und nun hat sie
Blut an den Händen.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Standpunkt wäre ein Wegfallen der Impressumspflicht oder sowas wie
dieses telekomische Zwangsimpressum die bessere Regelung.
Es darf kein ODER geben, glasklar und für den Bürger kostenlos muss
jemand klären ob er das Impressum braucht oder nicht. Gängig ist aber
"Du brauchts vielleicht ein Impressum, lass es drauf ankommen".
Post by Ulrich F. Heidenreich
Meinereiner sitzt zwischen den Stühlen: Einerseits sehe ich nicht ein,
zur völlig sinnlosen, ja eher schädlichen Veröffentlichung persönlicher
Daten gezwungen zu werden, andereseits hätte ich das natürlich gerne,
wenn ich Opfer eine Webseite wäre, dessen Betreiber sich nicht trivial
feststellen läßt.
Das geht mir genauso, die geschaffene Rechtsunsicherheit stinkt, vor
allem auch die künstlich hochgepushten Summen (an den Haaren
herbeigezogen) zur Einschüchterung um den Erfolg zu garantieren. Die
Abmahnung wird so zum Abzock missbraucht statt so benutzt wie sie
angedacht war:-/

Bye Eric
--
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-28 06:22:40 UTC
Permalink
Post by Eric Wick
Post by Ulrich F. Heidenreich
In wessem Interessse?
Des Bürgers, der muss genau wissen wann ein Impressum zwingend nötig
ist.
Du hast die Frage falsch interpretiert. Sie war: In wessem Interessse
solle denn die Impressumspflicht geändert werden?
Post by Eric Wick
Post by Ulrich F. Heidenreich
Standpunkt wäre ein Wegfallen der Impressumspflicht oder sowas wie
dieses telekomische Zwangsimpressum die bessere Regelung.
Es darf kein ODER geben,
Es gibt dieses ODER dort aber genauso wie zum Beispiel bei diesen
Überwachungskameras. Aus Sicht des Datenschützers wäre ein Impressum
immer dann zu vermeiden, wenn nicht unbedingt zum Betrieb der Seite
notwendig ist. Aus Sicht der Kundenschützer müßte eine Webseite immer
ein Impressum haben, außer es wäre aus beweisbaren Gründen schädlich.
Post by Eric Wick
Post by Ulrich F. Heidenreich
Meinereiner sitzt zwischen den Stühlen: Einerseits sehe ich nicht ein,
zur völlig sinnlosen, ja eher schädlichen Veröffentlichung persönlicher
Daten gezwungen zu werden, andereseits hätte ich das natürlich gerne,
wenn ich Opfer eine Webseite wäre, dessen Betreiber sich nicht trivial
feststellen läßt.
Das geht mir genauso, die geschaffene Rechtsunsicherheit stinkt, vor
allem auch die künstlich hochgepushten Summen (an den Haaren
herbeigezogen) zur Einschüchterung um den Erfolg zu garantieren. Die
Abmahnung wird so zum Abzock missbraucht statt so benutzt wie sie
angedacht war:-/
Nochmal: Wer darf abmahnen, wenn meine Seite nicht gewerblichen Inhalts
ist?

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Knut Singer
2006-08-28 16:06:32 UTC
Permalink
UHi,
Post by Ulrich F. Heidenreich
Nochmal: Wer darf abmahnen, wenn meine Seite nicht gewerblichen Inhalts
ist?
Wegen Impressums: Keiner.

Wegen Urheberrechtsverletzungen: Die jeweiligen Rechteinhaber bzw. deren
Anwälte.

Wegen übler Nachrede, Beleidigung etc: Wenn überhaupt, dann die
betroffene Person bzw. deren Anwalt. Ich weiß aber nicht, ob für diesen
Fall überhaupt das Mittel der Abmahnung existiert.

Ciao, Knut
--
Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war.
Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet.
[Mark Twain]
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-28 16:44:48 UTC
Permalink
Post by Knut Singer
UHi,
KnuSi!
Post by Knut Singer
Post by Ulrich F. Heidenreich
Nochmal: Wer darf abmahnen, wenn meine Seite nicht gewerblichen Inhalts
ist?
Wegen Impressums: Keiner.
Laut Eric scheint es aber jemanden zu geben, der das dürfte, obwohl er
rein vom Prinzip her kein Mitbewerber sein kann. Aber verraten will der
Lümmel mir den ja nicht ...
Post by Knut Singer
Wegen Urheberrechtsverletzungen: Die jeweiligen Rechteinhaber bzw. deren
Anwälte.
Aber wohl kaum wegen meines fehlenden Impressums, sondern wegen der
Urheberrechtsverletzung selbst.
Post by Knut Singer
Wegen übler Nachrede, Beleidigung etc: Wenn überhaupt, dann die
betroffene Person bzw. deren Anwalt.
Die pinkeln mir aber wegen genau dieser ans Bein und nicht etwa, weil
ein gar nicht notwendiges Impressum fehlte.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Helmut Hullen
2006-08-28 16:42:00 UTC
Permalink
Hallo, Knut,
Post by Knut Singer
Post by Ulrich F. Heidenreich
Nochmal: Wer darf abmahnen, wenn meine Seite nicht gewerblichen
Inhalts ist?
Wegen übler Nachrede, Beleidigung etc: Wenn überhaupt, dann die
betroffene Person bzw. deren Anwalt. Ich weiß aber nicht, ob für
diesen Fall überhaupt das Mittel der Abmahnung existiert.
Aber natürlich: "strafbewehrte Unterlassungserklärung".

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Fidel-Sebastian Hunrichse-Lara
2006-08-28 17:20:00 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Nochmal: Wer darf abmahnen, wenn meine Seite nicht gewerblichen Inhalts
ist?
Im Zweifelfall: Jeder, der seine Rechte dadurch tangiert betrachtet!

M.f.G.
--
*"Wenn dies eine Diktatur wäre, dann würde dies wahnsinnig viel*
*einfacher sein, solange ich der Diktator wäre."* George W. Bush
<http://www.brunnenvergifter.de> #Recherchen zwischen Ratio & Paranoia#
Hilko Meyer
2006-08-27 13:27:57 UTC
Permalink
Post by Rainer R. Friedrich
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wer eine Website (rein privat) mit Impressum ins Netz stellt, ist
entweder verdammt paraonid oder heißt Eric Wick :-)
"Schon möglich, dass ich paranoid bin.
Sie können trotzdem hinter mir her sein."[1]
Dass du nicht paranoid bist heißt nicht, dass sie nicht hinter dir her
sind.

Hilko
Michael Bode
2006-08-27 15:06:46 UTC
Permalink
Post by Hilko Meyer
Post by Rainer R. Friedrich
"Schon möglich, dass ich paranoid bin.
Sie können trotzdem hinter mir her sein."[1]
Dass du nicht paranoid bist heißt nicht, dass sie nicht hinter dir her
sind.
Die Frage ist nicht: bin ich paranoid? Die Frage ist: bin ich paranoid
*genug*?
--
Sony's Computer Sabotage:
http://www.sysinternals.com/blog/2005/10/sony-rootkits-and-digital-rights.html
Helmut Hullen
2006-08-26 17:56:00 UTC
Permalink
Hallo, Ulrich,
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wer eine Website (rein privat) mit Impressum ins Netz stellt, ist
entweder verdammt paraonid oder heißt Eric Wick :-)
Was Du alles weisst ...

http://hullen.de
http://www.escape.de/~hullen

Ich habe keine Lust, wegen eines Abmahners einen Anwalt zu füttern.
Und meine E-Mail-Adresse sollte auch woanders beschaffbar sein, nicht
einzig übers Impressum.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Eric Wick
2006-08-27 08:11:08 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Geschäftsmäßig!=erwerbsmäßig. Gewerbsmäßig Abmahnen kann nur der
Mitbewerb. Bei nicht gewerbsmäßig - sondern nur geschäftsmäßig -
angebotenen Seiten, wäre das IYO genau wer?
Wer die Tips bei Abmahnwelle nicht kennt, dürfte zahlen weil er keine
Gelder für ein Verfahren beim Landgericht übrig hat. Zu genau diesem
Fall gab es auch eine Vorgehensweise um so rauszukommen. Auf jeden Fall
machts deutlich, dass in Deutschland für sowas abgemahnt wird und die
Erfolgschancen der Abmahner sind hoch genug.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Und wer darf IYO abmahnen, wenn mich dieser "Staatevertrag" ungefähr
genausoviel kratzt, wie der sprichwörtliche Sack Reis in China?
Jeder weil das in Deutschland niemand mehr kümmert, man muss nur den
Fehler suchen und die Kohle fliesst. Mit verkürzten Rechtswegen hat die
Abmahnung heute nichts mehr zu tun. Damit die Pfründe der Branche nicht
abschmelzen hat man die Abmahnwelle auch schleunigst durch Abmahnungen
und EVs plattgemacht um die Rechtsunsicherheit zu wahren.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wer eine Website (rein privat) mit Impressum ins Netz stellt, ist
entweder verdammt paraonid oder heißt Eric Wick :-)
http://www.impressum-recht.de/

Draufstellen kostet nichts ausser Speicherplatz beim Hoster.
Abmahnrangeleien zahlt der Rechtsschutz nicht, im Einzelfall zahlt man
für seinen Anwalt locker 400 Euro damit der eine Abmahnung abwehrt,
also lediglich einen Brief formuliert und abschickt. Da stelle ich für
meinen Mediendienst lieber ein Impressum ein.

Bye Eric
--
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-27 13:27:28 UTC
Permalink
Post by Eric Wick
Post by Ulrich F. Heidenreich
Geschäftsmäßig!=erwerbsmäßig. Gewerbsmäßig Abmahnen kann nur der
Mitbewerb. Bei nicht gewerbsmäßig - sondern nur geschäftsmäßig -
angebotenen Seiten, wäre das IYO genau wer?
Wer die Tips bei Abmahnwelle nicht kennt, dürfte zahlen weil er keine
Gelder für ein Verfahren beim Landgericht übrig hat.
Wieso sollte ich zahlen?
Post by Eric Wick
Post by Ulrich F. Heidenreich
Und wer darf IYO abmahnen, wenn mich dieser "Staatevertrag" ungefähr
genausoviel kratzt, wie der sprichwörtliche Sack Reis in China?
Jeder weil das in Deutschland niemand mehr kümmert, man muss nur den
Fehler suchen und die Kohle fliesst.
Meine Frage war nicht, wer es versucht oder tut, sondern wer es darf.
Post by Eric Wick
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wer eine Website (rein privat) mit Impressum ins Netz stellt, ist
entweder verdammt paraonid oder heißt Eric Wick :-)
http://www.impressum-recht.de/
Auf den Webseiten, auf denen ich kein Impressum stehen habe, biete ich
weder Medien- noch Teledienste an. So, what?
Post by Eric Wick
Draufstellen kostet nichts ausser Speicherplatz beim Hoster.
Und Spam durch Harvesten der Mailadressen. Telefonspam durch Harvesten
der Telefonnummer. Papierspam durch Harvesten der Snailmailadrsse. Bis
hin zu möglichen Besuchen in krimineller Absicht.
Post by Eric Wick
Da stelle ich für
meinen Mediendienst lieber ein Impressum ein.
Das sei Dir unbenommen, wenn Du tatsächlich Mediendienste anbietest.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Rainer R. Friedrich
2006-08-27 13:46:42 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Und Spam durch Harvesten der Mailadressen. Telefonspam durch Harvesten
der Telefonnummer. Papierspam durch Harvesten der Snailmailadrsse. Bis
hin zu möglichen Besuchen in krimineller Absicht.
Ersterer Spam wird bei mir durch GMX und Thunderbird sehr gut gefiltert,
da kommt nicht so viel durch, dass es mich wirklich nerven würde, obwohl
ich meine Mailadresse immer und überall angeben, schon seit 1999.

Bei Telefonspam lege ich auf, habe da eher das 'Problem' dass mich
Abowerber anrufen, weil ich meine Nummer bei den Probeabos angab (aber
da bin ich ja selbst schuld).

Gegen Paperspam gibt es das Wunderdingens genannt Papierkorb, das wirkt
wahre Wunder :-)

Und Letzteres hatte ich bisher noch nicht ;-)

Shalom
F. :-)
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-27 14:06:06 UTC
Permalink
Post by Rainer R. Friedrich
Post by Ulrich F. Heidenreich
Und Spam durch Harvesten der Mailadressen. Telefonspam durch Harvesten
der Telefonnummer. Papierspam durch Harvesten der Snailmailadrsse. Bis
hin zu möglichen Besuchen in krimineller Absicht.
Ersterer Spam wird bei mir durch GMX und Thunderbird sehr gut gefiltert,
da kommt nicht so viel durch, dass es mich wirklich nerven würde, obwohl
ich meine Mailadresse immer und überall angeben, schon seit 1999.
Das glaube ich Dir ja auch unbenommen.

Nur sehe ich im Zeitalter von Datenschutz nicht ein, daß es auf der
einen Seite verboten ist, personenbezogene Daten über mich zu speichern,
während mich die andere Seite dazu zwingt, sie selbst für jedermann
zugänglich (nämlich zusammen mit meinem Webauftritt) speichern zu
müssen.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Rainer R. Friedrich
2006-08-27 14:33:26 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Nur sehe ich im Zeitalter von Datenschutz nicht ein, daß es auf der
einen Seite verboten ist, personenbezogene Daten über mich zu speichern,
während mich die andere Seite dazu zwingt, sie selbst für jedermann
zugänglich (nämlich zusammen mit meinem Webauftritt) speichern zu
müssen.
Da ist es, wie bei der Herausgabe eine Flugblattes[1]: Es ist dafür mit
dem Namen "geradezustehen". Wird das nicht gewünscht, sollte nix
publiziert werden. Eine anonyme Zeitung darf ich auch nicht herausgeben.

Habe da in auf einer Seite eine nette Aussage zu gelesen[2]:

"Aber ich habe Angst, dass böse Menschen meine
Anschrift/Telefonnummer/Mailadresse missbrauchen!!!1 Und Bick brawwa is
wotsching mie!!!

Keine Sorge. Da gibt es eine ganz einfache Möglichkeit, das zu
verhindern: Stelle keine Webseite ins Netz."



Shalom
F. :-)

[1] Wo WIMRE auch so ein V.i.S.d.P. druff muss.
[2] http://www.homolog.de/faq_impressm.htm#angst
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-27 16:16:57 UTC
Permalink
Post by Rainer R. Friedrich
Post by Ulrich F. Heidenreich
Nur sehe ich im Zeitalter von Datenschutz nicht ein, daß es auf der
einen Seite verboten ist, personenbezogene Daten über mich zu speichern,
während mich die andere Seite dazu zwingt, sie selbst für jedermann
zugänglich (nämlich zusammen mit meinem Webauftritt) speichern zu
müssen.
Da ist es, wie bei der Herausgabe eine Flugblattes[1]: Es ist dafür mit
dem Namen "geradezustehen".
Das Thema hatten wir bezüglich Usenet gerade schon einmal. Email-,
Snailmail Adressen und Telefonnummern genießen aber IMHO einen höheren
Schutz.
Post by Rainer R. Friedrich
Wird das nicht gewünscht, sollte nix
publiziert werden.
<Übertrieben> Und als nächstes darf ich die behördlich verordnete, auf
mein Wohnzimmer gerichtete, Überwachungswebcam nicht ausschalten, sobald
ich geschäftsmäßig Inhalte anbiete. Die Leser meiner Inhalte haben ja
ein Recht darauf, reinschauen zu dürfen, ob ich nichts Illegales
veranstalte. </>

Merkst Du jetzt, worauf ich hinauswill? Verantwortung für den (privaten)
Auftritt: Ja. Offenlegung von mehr persönlichen Daten, als für den
Auftritt notwendig sind: *NEIN*.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Helmut Hullen
2006-08-27 17:11:00 UTC
Permalink
Hallo, Ulrich,
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Rainer R. Friedrich
Da ist es, wie bei der Herausgabe eine Flugblattes[1]: Es ist
dafür mit dem Namen "geradezustehen".
Das Thema hatten wir bezüglich Usenet gerade schon einmal. Email-,
Snailmail Adressen und Telefonnummern genießen aber IMHO einen
höheren Schutz.
Niemand ist verpflichtet, ein Flugblatt zu texten und zu verteilen,
und niemand ist verpflichtet, eine Webseite zu betreiben.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Rainer R. Friedrich
2006-08-27 17:46:06 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
Hallo, Ulrich,
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Rainer R. Friedrich
Da ist es, wie bei der Herausgabe eine Flugblattes[1]: Es ist
dafür mit dem Namen "geradezustehen".
Das Thema hatten wir bezüglich Usenet gerade schon einmal. Email-,
Snailmail Adressen und Telefonnummern genießen aber IMHO einen
höheren Schutz.
Niemand ist verpflichtet, ein Flugblatt zu texten und zu verteilen,
und niemand ist verpflichtet, eine Webseite zu betreiben.
Wer eine Meinung vertritt, sollte IMHO auch mit dem Namen dazu stehen.
Ein Grund warum ich mit offentslichen Nicht Realnamenträgern im Nutznetz
nicht kommuniziere, selbst in dag° nur ungern. Würde auch im RL mit
jemandem nicht unbedingt reden wollen, der sich mit einem Pseudo vorstellt.

Würde vielleicht in Gruppen Sinn machen, wo über Dinge gesprochen wird,
die doch sehr persönlicher Natur sind, aber in solchen Gruppen verkehre
ich nicht :-)

Shalom
F.
Knut Singer
2006-08-28 04:22:27 UTC
Permalink
Hi,
Post by Rainer R. Friedrich
Wer eine Meinung vertritt, sollte IMHO auch mit dem Namen dazu stehen.
Ein Grund warum ich mit offentslichen Nicht Realnamenträgern im Nutznetz
nicht kommuniziere, selbst in dag° nur ungern. Würde auch im RL mit
jemandem nicht unbedingt reden wollen, der sich mit einem Pseudo vorstellt.
Auch wenn Erna mit ihrer Pferdebildchen-Webseite langsam langweilig
wird: Erna vertritt nun vermutlich keine Meinungen und will auch die
Welt nicht verändern. Warum soll sie mit Adresse und Telefonnummer auf
der Seite für jeden deutlich sichtbar zu sehen sein?

Ciao, Knut
--
Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war.
Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet.
[Mark Twain]
Helmut Hullen
2006-08-28 05:41:00 UTC
Permalink
Hallo, Knut,
Post by Knut Singer
Auch wenn Erna mit ihrer Pferdebildchen-Webseite langsam langweilig
wird: Erna vertritt nun vermutlich keine Meinungen und will auch
die Welt nicht verändern. Warum soll sie mit Adresse und
Telefonnummer auf der Seite für jeden deutlich sichtbar zu sehen
sein?
Weil es kein Sonderrecht für Erna gibt.
Wer seine Meinungsfreiheit öffentlich wahrnimmt, der muss sich
erkennbar geben. Die Freiheit ist nicht für anonyme Feiglinge gedacht.

Du musst den Sinn der Regelung nicht einsehen. Es reicht, wenn Du sie
befolgst.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Rainer Koenig
2006-08-28 06:49:23 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
Wer seine Meinungsfreiheit öffentlich wahrnimmt, der muss sich
erkennbar geben. Die Freiheit ist nicht für anonyme Feiglinge gedacht.
Das würde ich zwar einerseits unterschreiben, andererseits dann aber
auch Dinge fordern wie:
- Impressum auf Werbeplakaten. Es gibt durchaus Werbung die manche
Mitmenschen als "anstößig" ansehen würden und die vielleicht gerne
den Verursacher dieses anstößigen Plakates abmahnen würden. Wo ist
nochmal genau auf den Plakaten das Impressum?
- Pflicht bei Telefonanrufen grundsätzlich die Caller-ID mitzuschicken.
Dann würde ich nämlich sehr gerne die Idioten anrufen die mich vom
Mittagessen abhalten und glauben mir ein Band mit "Wir haben eine
wichtige Nachricht für sie" vorspielen zu müssen. Dummerweise kommen
diese Anrufe immer anonym, obwohl diese Nervensägen doch eigentlich
mit mir eine Geschäftsbeziehung anfangen wollen.
Post by Helmut Hullen
Du musst den Sinn der Regelung nicht einsehen. Es reicht, wenn Du sie
befolgst.
Das genau ist die Killerphrase mit der man jede Regelung verteidigen
kann. Wenn eine Regelung sinnvoll ist wird sich der Sinn derselben
auch unschwer jedem erschließen. Wenn eine Regelung so sinnlos ist daß
man Probleme hat bei Anwendung von gesundem Menschenverstand deren
Sinn zu begreifen, dann sollte man diese Regelung auf jeden Fall über-
denken. Nichts ist gefährlicher als blinder Gehorsam ohne die Regelungen
zu hinterfragen.

Gruß
Rainer (mit Impressum auf seiner Vereinswebseite)
--
* The message above is a PERSONAL opinion, based on the author's *
* experience and knowledge. So it's NOT necessarily shared by my *
* employer or anyone else. All rights of being wrong reserved :-) *
Rainer R. Friedrich
2006-08-28 07:06:36 UTC
Permalink
Post by Rainer Koenig
Das genau ist die Killerphrase mit der man jede Regelung verteidigen
kann. Wenn eine Regelung sinnvoll ist wird sich der Sinn derselben
auch unschwer jedem erschließen. Wenn eine Regelung so sinnlos ist daß
man Probleme hat bei Anwendung von gesundem Menschenverstand deren
Sinn zu begreifen, dann sollte man diese Regelung auf jeden Fall über-
denken. Nichts ist gefährlicher als blinder Gehorsam ohne die Regelungen
zu hinterfragen.
Befolgt werden muss diese trotzdem. Wer Änderungen will, wird nicht
umhin kommen, dies über die bekannten politischen Beeinflussungswege zu
tun. Bis zu einer evtl. Änderung ist die Regelung aber zu befolgen. Das
sind IMHO nunmal die Regeln des "Spiels" :-) Ein Tempolimit kann auch
bspw. hinterfragt werden, solange es in Kraft ist, gilt es aber.

Shalom
F. :-)
Rainer Koenig
2006-08-28 07:21:53 UTC
Permalink
Post by Rainer R. Friedrich
Befolgt werden muss diese trotzdem. Wer Änderungen will, wird nicht
umhin kommen, dies über die bekannten politischen Beeinflussungswege
zu tun. Bis zu einer evtl. Änderung ist die Regelung aber zu
befolgen.
Wenn also zwischen Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes mit der
Option entführte Maschinen vom Himmel zu holen und dem "Kassieren"
dieses Gesetzes durch das BVG tatsächlich ein Passagierjet abgeschossen
worden wäre, dann wäre das "legal" gewesen? Schwer nachvollziehbar...
Post by Rainer R. Friedrich
Das sind IMHO nunmal die Regeln des "Spiels" :-) Ein Tempolimit kann
auch bspw. hinterfragt werden, solange es in Kraft ist, gilt es
aber.
Ack. Allerdings ist ein Tempolimit eine allgemein bekannte Größe und
jeder weiß daß er sich daran halten muß. Die Impressumspflicht entspricht
eher dem Abzockerdorf das in seiner Gemeindesatzung festgeschrieben hat,
daß innerhalb des Dorfes die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt
ist, aber keine entsprechenden Schilder aufgestellt hat. Und jeder der
mit den gewohnten 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs
ist wird dann am Rathaus abkassiert...

Nein, ich will damit nicht andeuten, daß wir einen "Webmaster-
Führerschein" brauchen. Das brauchen wir genauso notwendig wie irgend-
welche Winkeladvokaten deren Geschäftsmodell das Abmahnen ist.
whois existiert und sollte in erster Näherung reichen.

Gruß
Rainer
--
* The message above is a PERSONAL opinion, based on the author's *
* experience and knowledge. So it's NOT necessarily shared by my *
* employer or anyone else. All rights of being wrong reserved :-) *
Helmut Hullen
2006-08-28 07:24:00 UTC
Permalink
Hallo, Rainer,
Post by Rainer Koenig
Post by Helmut Hullen
Du musst den Sinn der Regelung nicht einsehen. Es reicht, wenn Du
sie befolgst.
Das genau ist die Killerphrase mit der man jede Regelung
verteidigen kann. Wenn eine Regelung sinnvoll ist wird sich der
Sinn derselben auch unschwer jedem erschließen.
Du formulierst einen weissen Schimmel.
Nicht jeder kann alles verstehen.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Rainer Koenig
2006-08-28 07:53:43 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
Du formulierst einen weissen Schimmel.
Ich weiß. Aber Schimmel kann auch blau und grün sein... :-)
Post by Helmut Hullen
Nicht jeder kann alles verstehen.
Genau darum haben wir GEZ, GEMA usw.

Gruß
Rainer
--
* The message above is a PERSONAL opinion, based on the author's *
* experience and knowledge. So it's NOT necessarily shared by my *
* employer or anyone else. All rights of being wrong reserved :-) *
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-28 07:21:01 UTC
Permalink
Helmut Hullen in <news:9-hO$***@helmut.hullen.de>:

[Quoting etwas umsortiert]
Post by Helmut Hullen
Die Freiheit ist nicht für anonyme Feiglinge gedacht.
Jetzt pack doch endlich mal Deinen Anonymfimmel ein, der Dir ständig
die Sicht auf das, was ich eigentlich aussagen möchte, zu versperren
scheint.
Post by Helmut Hullen
Wer seine Meinungsfreiheit öffentlich wahrnimmt, der muss sich
erkennbar geben.
Warum sollte aber zum "erkennbar Geben" unbedingt die Veröffentlichung
von Telefonnummer und Privatanschrift gehören?

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Helmut Hullen
2006-08-28 13:06:00 UTC
Permalink
Hallo, Ulrich,
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Helmut Hullen
Wer seine Meinungsfreiheit öffentlich wahrnimmt, der muss sich
erkennbar geben.
Warum sollte aber zum "erkennbar Geben" unbedingt die
Veröffentlichung von Telefonnummer und Privatanschrift gehören?
Privatanschrift: ja (genauer: "ladungsfähige Anschrift").

Telefonnummer: woraus leitest Du ab, dass die anzugeben sei?

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-28 14:19:19 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Helmut Hullen
Wer seine Meinungsfreiheit öffentlich wahrnimmt, der muss sich
erkennbar geben.
Warum sollte aber zum "erkennbar Geben" unbedingt die
Veröffentlichung von Telefonnummer und Privatanschrift gehören?
Privatanschrift: ja (genauer: "ladungsfähige Anschrift").
Meine Betonung lag auf "Privat" und nicht auf "Anschrift". Zu lesen
als "Warum sollte ein Privater (= nicht gewerbs- oder geschäftsmäßiger)
Webdesigner sich neben seinem Namen und seiner Mailadresse auch noch
durch seine Anschrift erkennbar geben müssen?" Wer verschleiern will,
wird auch letztere noch falsch angeben; wer ehrlich ist, muß dagegen
Daten exponieren, die die Öffentlichkeit - mit Verlaub - einen Dreck
angehen.
Post by Helmut Hullen
Telefonnummer: woraus leitest Du ab, dass die anzugeben sei?
Zum Beispiel http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r36.html#pflicht

|Nach § 6 Ziff. 2 TDG müssen Angaben enthalten sein, die eine
|elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem
|Diensteanbieter ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die
|E-Mail-Adresse, nach herrschender Meinung (und der Gesetzesbegründung)
|auch die Telefonnummer.

Das alles trifft aber IMNSHO nicht auf "Tante Ernas Pferdebildseite"[TM]
zu.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Helmut Hullen
2006-08-28 15:14:00 UTC
Permalink
Hallo, Ulrich,
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Helmut Hullen
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Helmut Hullen
Wer seine Meinungsfreiheit öffentlich wahrnimmt, der muss sich
erkennbar geben.
Warum sollte aber zum "erkennbar Geben" unbedingt die
Veröffentlichung von Telefonnummer und Privatanschrift gehören?
Privatanschrift: ja (genauer: "ladungsfähige Anschrift").
Meine Betonung lag auf "Privat" und nicht auf "Anschrift". Zu lesen
als "Warum sollte ein Privater (= nicht gewerbs- oder
geschäftsmäßiger) Webdesigner sich neben seinem Namen und seiner
Mailadresse auch noch durch seine Anschrift erkennbar geben
müssen?"
Weil ich notfalls Post zustellen (lassen) will, z.B. von meinem
Anwalt. Und da gibt es etliche Bereiche, in denen Papierform (u.a.
wegen der eigenhändigen Unterschrift) erforderlich ist.

Das hat nichts mit "gewerbs- oder geschäftsmässig" zu tun. Auch
Privatleute können mit Hilfe ihrer Webseiten in rechtlich unzulässiger
Weise handeln.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-28 16:12:19 UTC
Permalink
Helmut Hullen in <news:9-***@helmut.hullen.de>:

[Quoting nochmal umsortiert]
Post by Helmut Hullen
Post by Ulrich F. Heidenreich
Meine Betonung lag auf "Privat" und nicht auf "Anschrift". Zu lesen
als "Warum sollte ein Privater (= nicht gewerbs- oder
geschäftsmäßiger) Webdesigner sich neben seinem Namen und seiner
Mailadresse auch noch durch seine Anschrift erkennbar geben
müssen?"
Das hat nichts mit "gewerbs- oder geschäftsmässig" zu tun. Auch
Privatleute können mit Hilfe ihrer Webseiten in rechtlich unzulässiger
Weise handeln.
Das habe ich auch nie abgestritten; siehe zum Beispiel
<***@ufh.invalid.de>. Meine Frage war hier nur, warum IYO
zum "erkennbar machen"(!) mehr als nur Name und ggfls. Mailadresse
notwendig sein sollten.
Post by Helmut Hullen
Weil ich notfalls Post zustellen (lassen) will, z.B. von meinem
Anwalt. Und da gibt es etliche Bereiche, in denen Papierform (u.a.
wegen der eigenhändigen Unterschrift) erforderlich ist.
Dan maile ihn an und bitte um seine ladungsfähige Anschrift. Daß er sie
jedem Besucher, egal, ob der im juristisch ans Bein pinkeln will oder
nicht, preisgeben müsse, halte ich nachwievor nicht vereinbar mit
datenschutzrechtlichen Aspekten.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Helmut Hullen
2006-08-28 16:45:00 UTC
Permalink
Hallo, Ulrich,
Post by Ulrich F. Heidenreich
Meine Frage war hier nur, warum
IYO zum "erkennbar machen"(!) mehr als nur Name und ggfls.
Mailadresse notwendig sein sollten.
E-Mail-Adresse gilt immer noch nicht als "ladungsfähig".
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Helmut Hullen
Weil ich notfalls Post zustellen (lassen) will, z.B. von meinem
Anwalt. Und da gibt es etliche Bereiche, in denen Papierform (u.a.
wegen der eigenhändigen Unterschrift) erforderlich ist.
Dan maile ihn an und bitte um seine ladungsfähige Anschrift.
Ich muss notfalls auch ohne Mithilfe (sogar gegen den Willen) des
Störers tätig werden können. Sonst müssen zu viele Verfahren "gegen
Unbekannt" angeworfen werden.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-28 06:34:37 UTC
Permalink
Post by Rainer R. Friedrich
Post by Helmut Hullen
Hallo, Ulrich,
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Rainer R. Friedrich
Da ist es, wie bei der Herausgabe eine Flugblattes[1]: Es ist
dafür mit dem Namen "geradezustehen".
Das Thema hatten wir bezüglich Usenet gerade schon einmal. Email-,
Snailmail Adressen und Telefonnummern genießen aber IMHO einen
höheren Schutz.
Niemand ist verpflichtet, ein Flugblatt zu texten und zu verteilen,
und niemand ist verpflichtet, eine Webseite zu betreiben.
Wer eine Meinung vertritt, sollte IMHO auch mit dem Namen dazu stehen.
Lies doch mal bitte den Komplex, den Du gerade ziteirtest. "Mit dem
Namen dazustehen" und "Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer
veröffentlichen" sind zwei Paar Schuhe.
Post by Rainer R. Friedrich
Ein Grund warum ich mit offentslichen Nicht Realnamenträgern im Nutznetz
nicht kommuniziere, selbst in dag° nur ungern. Würde auch im RL mit
jemandem nicht unbedingt reden wollen, der sich mit einem Pseudo vorstellt.
Durchaus. Hättest Du aber gerne die in Deutschland herrschende Personal-
Ausweispflicht dahingehend verwirklicht, daß der Perso sichtbar an der
Kleidung getragen werden muß, damit jeder Deine Identität einsehen kann?

Die Impressumspflicht käme dem sehr nahe.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Helmut Hullen
2006-08-27 14:38:00 UTC
Permalink
Hallo, Ulrich,
Post by Ulrich F. Heidenreich
Nur sehe ich im Zeitalter von Datenschutz nicht ein, daß es auf der
einen Seite verboten ist, personenbezogene Daten über mich zu
speichern, während mich die andere Seite dazu zwingt, sie selbst
für jedermann zugänglich (nämlich zusammen mit meinem Webauftritt)
speichern zu müssen.
Niemand zwingt Dich, eine Webseite zu betreiben.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-27 16:27:49 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
Hallo, Ulrich,
Post by Ulrich F. Heidenreich
Nur sehe ich im Zeitalter von Datenschutz nicht ein, daß es auf der
einen Seite verboten ist, personenbezogene Daten über mich zu
speichern, während mich die andere Seite dazu zwingt, sie selbst
für jedermann zugänglich (nämlich zusammen mit meinem Webauftritt)
speichern zu müssen.
Niemand zwingt Dich, eine Webseite zu betreiben.
Es zwingt mich auch niemand, am Internet selbst teilzunehmen.

Dort sind aber meine personenbezogenen Daten weitaus besser geschützt:
Der Zugangsprovider darf sie nur zu Abrechnungszwecken speichern und
sie auch beileibe keinem beliebigen Hinz und Kunz verraten. Auf einer
Webseite sollte ich das IYO also mit einer Selbstverständlichkeit
sondergleichen höchstselbst machen müssen?

Irgendwo sehe ich da einen heftigen Konsequenz-Bruch im Datenschutz.

Und bevor das mißverstanden wird: Fordern möchte ich keineswegs die
Möglichkeit, anonyme Webseiten veröffentlichen zu können, sondern
hätte gerne einen adäquaten Schutz meiner personenbezogenen Daten:

Eine Impressumspflicht (zumindest in dem "Mailadresse, Postadresse
und Telefonnummer"-Umfang) widerspricht dem völlig.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Helmut Hullen
2006-08-27 17:52:00 UTC
Permalink
Hallo, Ulrich,
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Helmut Hullen
Niemand zwingt Dich, eine Webseite zu betreiben.
Es zwingt mich auch niemand, am Internet selbst teilzunehmen.
Dort sind aber meine personenbezogenen Daten weitaus besser
geschützt: Der Zugangsprovider darf sie nur zu Abrechnungszwecken
speichern und sie auch beileibe keinem beliebigen Hinz und Kunz
verraten. Auf einer Webseite sollte ich das IYO also mit einer
Selbstverständlichkeit sondergleichen höchstselbst machen müssen?
E-Mail ist (erst mal) was anderes als eine Webseite. Verschiedene
Sachen dürfen verschieden behandelt werden.

Wenn Dir die Impressumspflicht missfällt, dann biete keine Webseite
an.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Eric Wick
2006-08-28 04:31:48 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wieso sollte ich zahlen?
Um eine Verfahrenseröffnung oder eine einstweilige Verfügung zu
vermeiden? Die momentan geschaffene Rechtsunsicherheit in Deutschland
macht einen ziemlich heissen Poker daraus. Vor Gericht ist man dann in
Gottes Hand, wie auf See.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Meine Frage war nicht, wer es versucht oder tut, sondern wer es darf.
Das kann nur ein erfahrener Anwalt sagen, seit Abmahnwelle.de
zugeklagt wurde kann die Branche sich wieder austoben. Üblicherweise
suchen Anwälte mit Bots nach Fehlern und suchen sich dann Partner weil
sie ohne Mandanten nichts machen können.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Auf den Webseiten, auf denen ich kein Impressum stehen habe, biete ich
weder Medien- noch Teledienste an. So, what?
Der Ausdruck einer eigenen Meinung auf der Webseite ist Grundlage eines
Mediendienstes, ich würde jetzt gerne Fälle der Abmahnwelle zeigen
damit sich jeden mal die Fußnägel aufrollen.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Das sei Dir unbenommen, wenn Du tatsächlich Mediendienste anbietest.
Bei mir sind eigene Meinungen, Gedanken und Ideen drauf und regelmässig
aktualisiert wird auch was.

Bye Eric
--
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-28 06:29:17 UTC
Permalink
Post by Eric Wick
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wieso sollte ich zahlen?
Um eine Verfahrenseröffnung oder eine einstweilige Verfügung zu
vermeiden? Die momentan geschaffene Rechtsunsicherheit in Deutschland
macht einen ziemlich heissen Poker daraus. Vor Gericht ist man dann in
Gottes Hand, wie auf See.
Vor Gericht steht schlimmstenfalls derjenige, der die nicht gezahlte
Summe bei mir eintreiben will. Nach welchen Recht und Gesetz er sie
haben will, muß er erstmal vor Gericht durchsetzen.
Post by Eric Wick
Post by Ulrich F. Heidenreich
Meine Frage war nicht, wer es versucht oder tut, sondern wer es darf.
Das kann nur ein erfahrener Anwalt sagen, seit Abmahnwelle.de
zugeklagt wurde kann die Branche sich wieder austoben.
Bite rede nicht um den heißen Brei herum, sondern beantworte mir die
Frage: Wenn auf meiner weder gewerbs- noch geschäftsmäßig angebotenen
Webseite kein Impressum steht, wer darf IYO Abmahnen?
Post by Eric Wick
Üblicherweise
suchen Anwälte mit Bots nach Fehlern und suchen sich dann Partner weil
sie ohne Mandanten nichts machen können.
Ebent. Wer dürfte der Mandant sein? Tante Emma mit ihren Urlaubsfotos
vielleicht, weil sie einen Wettbewerbsnachteil darin sähe, daß sie auf
ihrer privaten Homepage ein Impressum hat und ich so unverschämt war,
mir den Aufwand zu sparen?

CU!
Ulörich
--
***@tremornet.de
Eric Wick
2006-08-28 14:29:41 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Bite rede nicht um den heißen Brei herum, sondern beantworte mir die
Frage: Wenn auf meiner weder gewerbs- noch geschäftsmäßig angebotenen
Webseite kein Impressum steht, wer darf IYO Abmahnen?
Sofern die zu 100% weder gewerbs- noch geschäftsmässig und auch nicht
redaktionell dürfte das niemand. Dann gäbe es keine Mitbewerber die das
Abmahnrecht anwenden dürften. Nun habe ich "dürfte" gezielt gewählt
weil ich von Abmahnwelle.de weiss das sowas Banane ist. Es läuft daraus
hinaus das die Gegenseite die gewerbs- und geschäftsmässigkeit sucht
und notfalls vor Gericht zu beweisen versucht. Irgendwas gibts immer,
sei es ein Linktausch, Partnerprogramm, Banner vom Hoster. Daher
vertrat Abmahnwelle die Meinung das man mit Impressum auf der sicheren
Seite ist.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Ebent. Wer dürfte der Mandant sein? Tante Emma mit ihren Urlaubsfotos
vielleicht, weil sie einen Wettbewerbsnachteil darin sähe, daß sie auf
ihrer privaten Homepage ein Impressum hat und ich so unverschämt war,
mir den Aufwand zu sparen?
Wenn der Anwalt Erfolg darin sieht, sucht er sich einen Clienten und
50:50 überzeugt die meisten bei üblichen Abmahnsummen. Es ist wirklich
zu schade das Abmahnwelle weg ist, Du würdest nicht nur in die
Tischkante beissen bei den Dingern die schon gelaufen sind.

Bye Eric
--
Knut Singer
2006-08-28 16:20:48 UTC
Permalink
Hi,
Post by Eric Wick
Sofern die zu 100% weder gewerbs- noch geschäftsmässig und auch nicht
redaktionell dürfte das niemand. Dann gäbe es keine Mitbewerber die das
Abmahnrecht anwenden dürften.
Dass eine Seite "geschäftsmäßig" ist, reicht noch nicht aus, dass
irgendein "Gewerbsmäßiger" wegen fehlenden Impressums abmahnen dürfte.
Wichtig ist, dass der Seiteninhaber durch die Inhalte der Seite als
Mitbewerber des Klägers auftritt, z.B. indem er dort irgendwelche Dinge
verkauft. Die Erna-Pferdebildseite kann man zwar bei sehr enger
Auslegung von "geschäftsmäßig" auch als unter diesen Begriff fallend
einstufen, sofern sie eine gewisse Zeit lang online ist, dennoch reicht
das nicht aus, um Erna wegen fehlenden Impressums abmahnen zu können.

Ciao, Knut
Post by Eric Wick
Wenn der Anwalt Erfolg darin sieht, sucht er sich einen Clienten und
50:50 überzeugt die meisten bei üblichen Abmahnsummen. Es ist wirklich
zu schade das Abmahnwelle weg ist, Du würdest nicht nur in die
Tischkante beissen bei den Dingern die schon gelaufen sind.
Das würde nur funktionieren, wenn Emma keine eigenen Fotos
veröffentlicht und der Anwalt den Rechteinhaber der Fotos ausfindig
macht und sich von ihm beauftragen lässt.
Aber dann würde es um Verletzung des Urheberrecht gehen und nicht ums
Impressum.

Ciao, Knut
--
Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war.
Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet.
[Mark Twain]
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-28 16:21:01 UTC
Permalink
Post by Eric Wick
Bitte rede nicht um den heißen Brei herum, sondern beantworte mir die
Frage: Wenn auf meiner weder gewerbs- noch geschäftsmäßig angebotenen
Webseite kein Impressum steht, wer darf IYO Abmahnen?
Sofern die zu 100% weder gewerbs- noch geschäftsmässig und auch nicht
redaktionell dürfte das niemand. Dann gäbe es keine Mitbewerber die das
Abmahnrecht anwenden dürften.
Hier geht es um private Webseiten. Allein schon aus diesem Grund kann es
keinen Mitbewerb geben. Egal, ob der Abmahnende nun Privatperson oder
Wettbewerbstreibender wäre.
Post by Eric Wick
Nun habe ich "dürfte" gezielt gewählt
weil ich von Abmahnwelle.de weiss das sowas Banane ist. Es läuft daraus
hinaus das die Gegenseite die gewerbs- und geschäftsmässigkeit sucht
und notfalls vor Gericht zu beweisen versucht.
Und selbst wenn: Würde sie dadurch Abmahner spielen dürfen? Abmahnen
darf nur der Mitbewerb. Eine private Homepage hat keinen Mitbewerb.
Post by Eric Wick
Ebent. Wer dürfte der Mandant sein? Tante Emma mit ihren Urlaubsfotos
vielleicht, weil sie einen Wettbewerbsnachteil darin sähe, daß sie auf
ihrer privaten Homepage ein Impressum hat und ich so unverschämt war,
mir den Aufwand zu sparen?
Wenn der Anwalt Erfolg darin sieht, sucht er sich einen Clienten und
50:50 überzeugt die meisten bei üblichen Abmahnsummen.
Du meinst also ernsthaft, Tante Erna würde einen Anwalt finden, der ihre
Abmahnung (als Privatperson) gegenüber einer Privatperson durchsetzen
wollte?

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Knut Singer
2006-08-27 16:53:56 UTC
Permalink
Hi,
Post by Eric Wick
Fall gab es auch eine Vorgehensweise um so rauszukommen. Auf jeden Fall
machts deutlich, dass in Deutschland für sowas abgemahnt wird und die
Erfolgschancen der Abmahner sind hoch genug.
Also ich bleibe dabei:

Wenn es um Abmahnungen wegen Impressums geht (nicht:
Urheberrechtsverletzungen oder anderes!), dann können sich nur
Mitbewerber (=gewerbsmäßig in Erscheinung tretend) gegenseitig abmahnen.

Niemand kann die kleine Helga wegen ihrer Pferdebildseite ohne Impressum
abmahnen, da sie nichts mit dem UWG zu tun hat.

Etwas anderes ist, wenn sie einen Stadtplan zu ihrer Reithalle von FALK
einbaut. Aber das ist dann eine Urheberrechtsverletzung, wegen der sie
vom Rechteinhaber abgemahnt werden kann - das hat nichts mit dem Thema
dieses Threads zu tun, der Abmahnung wegen mangelhaften/fehlenden
Impressums.

Höchstens könnte (vielleicht?) eine Behörde ein Bußgeld verhängen - so
wie wenn Helgas Vater falsch parkt.

Ciao, Knut
--
Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war.
Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet.
[Mark Twain]
Helmut Hullen
2006-08-27 17:53:00 UTC
Permalink
Hallo, Knut,
Post by Knut Singer
Urheberrechtsverletzungen oder anderes!), dann können sich nur
Mitbewerber (=gewerbsmäßig in Erscheinung tretend) gegenseitig abmahnen.
Niemand kann die kleine Helga wegen ihrer Pferdebildseite ohne
Impressum abmahnen, da sie nichts mit dem UWG zu tun hat.
Aber ich könnte sie abmahnen, wenn sie ein Bild von mir ohne meine
Erlaubnis bereitstellt.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Knut Singer
2006-08-28 03:57:39 UTC
Permalink
Hi,
Post by Helmut Hullen
Aber ich könnte sie abmahnen, wenn sie ein Bild von mir ohne meine
Erlaubnis bereitstellt.
weiß ich nicht - das hat aber auf jeden Fall auch nichts mit einem
fehlenden Impressum zu tun..

Ciao, Knut
--
Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war.
Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet.
[Mark Twain]
Helmut Hullen
2006-08-28 05:36:00 UTC
Permalink
Hallo, Knut,
Post by Knut Singer
Post by Helmut Hullen
Aber ich könnte sie abmahnen, wenn sie ein Bild von mir ohne meine
Erlaubnis bereitstellt.
weiß ich nicht - das hat aber auf jeden Fall auch nichts mit einem
fehlenden Impressum zu tun..
Wenn das Impressum fehlt, wird es gleich mit abgemahnt. Immerhin muss
ich mich dann erst an eine "übergeordnete Stelle" wenden, um den
Missetäter zu finden.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Michael Bode
2006-08-27 11:38:39 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wer eine Website (rein privat) mit Impressum ins Netz stellt, ist
entweder verdammt paraonid oder heißt Eric Wick :-)
Oder er ist T-Online Kunde. Die machen das nämlich schon für Dich.
--
Sony's Computer Sabotage:
http://www.sysinternals.com/blog/2005/10/sony-rootkits-and-digital-rights.html
Thomas Dachbrodt
2006-08-23 20:41:07 UTC
Permalink
Post by Knut Singer
Post by Michael Krauth
Oder wird man, wenn man feststellt, daß der Mörder vor 5 Jahren mal eine
E-Mail geschrieben hat, die sofortige und lückenlose Überwachung aller
Kommunikationswege fordern, um so ein Verbrechen in Zukunft zu
verhindern?
Genau das ist im Moment gerade auf Spiegel Online zu lesen...
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,433126,00.html
"Eine intensivere Kontrolle des Internets soll Terroristen daran
hindern, Anschläge zu planen und zu verüben. Die EU hat bereits die
Archivierung aller Internet-Spuren von Bürgern beschlossen. Politiker
fordern auch ein Verbot von Verschlüsselung. Profis ist so aber kaum
beizukommen....."
Wieso, jedes Anzeichen von Verschlüsselung oder Anonymisierung bei
Privatpersonen wird als Verdachtsmoment gewertet, weil da hat ja einer
was zu verbergen. Also ist der nächste Schritt die vollständige
Überwachung und Aufklärung der Person. Es sollte nur noch die Begrenzung
der Untersuchungshaftdauer abgeschafft werden, sonst werden zu viele
Untersuchungsbeamte gebraucht.
das tom
Rico Heil
2006-08-24 10:05:54 UTC
Permalink
Post by Thomas Dachbrodt
Wieso, jedes Anzeichen von Verschlüsselung oder Anonymisierung bei
Privatpersonen wird als Verdachtsmoment gewertet, weil da hat ja einer
was zu verbergen.
Allgemeines Gardinenverbot?

Rico
Rainer R. Friedrich
2006-08-24 10:10:20 UTC
Permalink
Post by Rico Heil
Post by Thomas Dachbrodt
Wieso, jedes Anzeichen von Verschlüsselung oder Anonymisierung bei
Privatpersonen wird als Verdachtsmoment gewertet, weil da hat ja einer
was zu verbergen.
Allgemeines Gardinenverbot?
Dann leben wir wie in den Niederlanden :-)

Shalom
F.
Denis Witt
2006-08-24 12:10:56 UTC
Permalink
Post by Rainer R. Friedrich
Post by Rico Heil
Allgemeines Gardinenverbot?
Dann leben wir wie in den Niederlanden :-)
Es ist ein Unterschied ob man etwas nicht darf, oder einfach meint etwas
nicht tun zu müssen. ;)

Schö!
Rainer R. Friedrich
2006-08-24 12:11:17 UTC
Permalink
Post by Denis Witt
Post by Rainer R. Friedrich
Post by Rico Heil
Allgemeines Gardinenverbot?
Dann leben wir wie in den Niederlanden :-)
Es ist ein Unterschied ob man etwas nicht darf, oder einfach meint etwas
nicht tun zu müssen. ;)
Dort wird es sicher sozialen Druck geben :-> "Was Herr W. und Herr F.
haben keine Gardinen, uiuiuiuiuiui, da muss aber was nicht stimmen."

:-)

Shalom
F.
Rico Heil
2006-08-24 12:45:12 UTC
Permalink
Post by Rainer R. Friedrich
Dort wird es sicher sozialen Druck geben :-> "Was Herr W. und Herr F.
haben keine Gardinen, uiuiuiuiuiui, da muss aber was nicht stimmen."
^^^^^
Meintest du das nicht genau andersrum?

Rico
Rainer R. Friedrich
2006-08-24 13:12:49 UTC
Permalink
Post by Rico Heil
Post by Rainer R. Friedrich
Dort wird es sicher sozialen Druck geben :-> "Was Herr W. und Herr F.
haben keine Gardinen, uiuiuiuiuiui, da muss aber was nicht stimmen."
^^^^^
Meintest du das nicht genau andersrum?
Ja. Kleiner Fehler ;-)

Shalom
F.
Rainer R. Friedrich
2006-08-24 13:13:14 UTC
Permalink
Post by Rico Heil
Post by Rainer R. Friedrich
Dort wird es sicher sozialen Druck geben :-> "Was Herr W. und Herr F.
haben keine Gardinen, uiuiuiuiuiui, da muss aber was nicht stimmen."
^^^^^
Meintest du das nicht genau andersrum?
Ja. Kleiner Fehler ;-) Thx. :-)

Shalom
F.
Matthias Eissing
2006-08-24 16:04:37 UTC
Permalink
Post by Rainer R. Friedrich
Post by Rico Heil
Allgemeines Gardinenverbot?
Dann leben wir wie in den Niederlanden :-)
Bin gerade in Amsterdam/Amstelveen.... sehe hier sehr viele Gardinen.

Sehr verdächtig :)
--
cu://Matthias.Eissing.de [eMail: ***@gmx.de, ICQ#: 146107167]
Eric Wick
2006-08-24 15:26:02 UTC
Permalink
Post by Rainer R. Friedrich
Dann leben wir wie in den Niederlanden :-)
Wohnwagen aus Acrylglas?;-)

Bye Eric
--
Jörg Tewes
2006-08-24 18:24:00 UTC
Permalink
Hi!

Knut Singer schrub...
Post by Knut Singer
Post by Michael Krauth
Sollte man nun annehmen können, daß die Abschaffung der
Impressumspflicht, die ja für den Tod eines jungen Menschen
verantwortlich ist, gefordert wird?
IMHO besteht bei rein privaten Seiten gar keine Impressumspflicht -
oder sollte ich mich da täuschen?
Es besteht zumindest eine Impressumspflicht bei geschäftsmäßig
genutzten Websites. Wobei geschäftsmäßig nix mit kommerziell zu tun
hat.


Und Tschüss Jörg
--
"Wer sein Leben so einrichtet, daß er niemals auf die Schnauze fliegen kann,
der kann nur auf dem Bauch kriechen."
(H. Riesenhuber)
Christian Dürrhauer
2006-08-23 20:08:25 UTC
Permalink
On the seventh day, Michael Krauth wrote...
Post by Michael Krauth
Werden Politiker zur Verbreitung persönlicher Daten Position beziehen,
so wie sie auch alle ganz plötzlich eine Meinung zu Killerspielen
hatten?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77160

ist allerdings ja keine neue Idee.
--
mit freundlichen Grüßen/with kind regards
Christian Dürrhauer

Teachers open the door, but you must enter by yourself.
Chinese Proverb
Volker Neurath
2006-08-24 17:12:48 UTC
Permalink
Post by Christian Dürrhauer
Post by Michael Krauth
Werden Politiker zur Verbreitung persönlicher Daten Position
beziehen, so wie sie auch alle ganz plötzlich eine Meinung zu
Killerspielen hatten?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77160
ist allerdings ja keine neue Idee.
Stympt. Aber: wird dann auch VPN verboten?

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Mario Arndt
2006-08-24 18:05:21 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Stympt. Aber: wird dann auch VPN verboten?
VPN nicht - aber die Verschlüsselung des Datenstroms.

Mario
Hermann Riemann
2006-08-24 15:05:03 UTC
Permalink
Post by Michael Krauth
im Fall der ermordeten 15jährigen wird die Tatsache, daß sie eine
Homepage mit Impressum hatte, von den (einschlägigen) Medien ziemlich
ausgeschlachtet.
Sollte man nun annehmen können, daß die Abschaffung der
Impressumspflicht, die ja für den Tod eines jungen Menschen
verantwortlich ist, gefordert wird?
Impressumspflicht gilt meiner Kenntnis nach (noch)
nicht im privaten Bereich.
Ich halte sie aber für sinnvoll,
wobei ein Vorname wie beim Türschild
nicht angegeben werden braucht.
Eventuell reicht der erste Buchstabe des Vornamens,
sollte es Eindeutigkeitsprobleme geben.

Hermann
fragend, in welche newsgroups
Indentifikation Pflicht sein sollte ( sci? )
--
http://www.Hermann-Riemann.de
Helmut Hullen
2006-08-24 16:22:00 UTC
Permalink
Hallo, Hermann,
Post by Hermann Riemann
Impressumspflicht gilt meiner Kenntnis nach (noch)
nicht im privaten Bereich.
Doch (jedenfalls bist Du mit einem Impressum auf der sicheren Seite).
Nachzulesen u.a. immer wieder in de.soc.recht.datennetze.

Juckepunkt ist: wer eine Seite "geschäftsmässig" betreibt, der muss
ein leicht zugängliches Impressum haben (u.a. auch für Blinde lesbar).

Und "geschäftsmässig" hat nichts mit "gewerblich" oder "kommerziell"
zu tun, es ist eher als "nachhaltig" zu übersetzen.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Joachim Pimiskern
2006-08-24 19:59:13 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
Juckepunkt ist: wer eine Seite "geschäftsmässig" betreibt, der muss
ein leicht zugängliches Impressum haben (u.a. auch für Blinde lesbar).
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Es gibt auch Menschen, die nur Spanisch lesen können. Auch gibt es welche, die
nicht blind sind und trotzdem nicht lesen können. Leseschwachen und spanischen
Mitmenschen darf man zumuten, das Impressum nur mit Unterstützung lesen zu können,
Blinden aber nicht. Ist das gerecht?

Grüße,
Joachim
Helmut Hullen
2006-08-24 20:49:00 UTC
Permalink
Hallo, Joachim,
Post by Helmut Hullen
Juckepunkt ist: wer eine Seite "geschäftsmässig" betreibt, der
muss ein leicht zugängliches Impressum haben (u.a. auch für Blinde
lesbar).
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ Es gibt auch Menschen, die nur
Spanisch lesen können. Auch gibt es welche, die nicht blind sind
und trotzdem nicht lesen können. Leseschwachen und spanischen
Mitmenschen darf man zumuten, das Impressum nur mit Unterstützung
lesen zu können, Blinden aber nicht. Ist das gerecht?
Die Frage ist irrelevant. Der Gesetzgeber hat recht einfach formuliert
- die E-Mail-Adresse muss einfach erkennbar sein. Auch für Leute, die
sie z.B. nur per Braillezeile aufnehmen.

Lies doch einfach mal die immer wiederkehrenden Diskussionen in
de.soc.recht.datennetze nach.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Christian Piehl
2006-08-25 12:10:11 UTC
Permalink
Moin,
Post by Joachim Pimiskern
Es gibt auch Menschen, die nur Spanisch lesen können. Auch gibt es welche, die
nicht blind sind und trotzdem nicht lesen können. Leseschwachen und spanischen
Mitmenschen darf man zumuten, das Impressum nur mit Unterstützung lesen zu können,
Blinden aber nicht. Ist das gerecht?
heisst das, dass du Leseschwaeche und Spanier als Behinderung
ansiehst?


Christian
Helmut Hullen
2006-08-25 13:02:00 UTC
Permalink
Hallo, Christian,
Post by Christian Piehl
Post by Joachim Pimiskern
Es gibt auch Menschen, die nur Spanisch lesen können. Auch gibt es
welche, die nicht blind sind und trotzdem nicht lesen können.
Leseschwachen und spanischen Mitmenschen darf man zumuten, das
Impressum nur mit Unterstützung lesen zu können, Blinden aber
nicht. Ist das gerecht?
heisst das, dass du Leseschwaeche und Spanier als Behinderung
ansiehst?
Und dann erst die spannishce Inqission!

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Rainer R. Friedrich
2006-08-25 14:25:50 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
Hallo, Christian,
Post by Christian Piehl
Post by Joachim Pimiskern
Es gibt auch Menschen, die nur Spanisch lesen können. Auch gibt es
welche, die nicht blind sind und trotzdem nicht lesen können.
Leseschwachen und spanischen Mitmenschen darf man zumuten, das
Impressum nur mit Unterstützung lesen zu können, Blinden aber
nicht. Ist das gerecht?
heisst das, dass du Leseschwaeche und Spanier als Behinderung
ansiehst?
Und dann erst die spannishce Inqission!
"Nobody expects the Spanish Inquisition!"

Shalom
F. :-)
Ralf Muschall
2006-08-25 10:36:53 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
Doch (jedenfalls bist Du mit einem Impressum auf der sicheren Seite).
Vor Anwälten, nicht vor Mördern - das ist ja die Frage.
Post by Helmut Hullen
Nachzulesen u.a. immer wieder in de.soc.recht.datennetze.
Daniel Rehbein hat auch was dazu. Leider neigt er dazu,
empirische Tatsachen und Rechts-"Tatsachen" gleichzusetzen
(besonders auffällig bei seiner Analyse des Deppendisclaimers),
weshalb seine Begründungen für normale Menschen etwas
ungewohnt klingen, aber das ist offenbar auch die Denkweise
der Gerichte.

Das Kernproblem ist wohl die schlampige Formulierung der
Gesetze - statt "geschäftsmäßig" hätte man nur "mit
Erwerbsabsicht" (oder wie immer das richtig heißt)
reinschreiben brauchen.

Real ist man vermutlich auf sowas hier angewiesen
(nach dem Anschauen border="0" setzen):

<table cols="5" border="1">
<tr>
<td>&nbsp;</td>
<td rowspan="2"><br/>b</td>
<td>&nbsp;</td>
<td rowspan="2"><br/>d</td>
<td>&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
<td>&#x0430;</td>
<td rowspan="2">&#x03f2;<br/>&nbsp;</td>
<td rowspan="2">&#x0435;<br/>&nbsp;</td>
</tr>
<tr>
<td>&nbsp;</td>
<td>&nbsp;</td>
<td>&nbsp;</td>
</tr>
</table>

Ralf
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-25 11:50:53 UTC
Permalink
Post by Ralf Muschall
Das Kernproblem ist wohl die schlampige Formulierung der
Gesetze - statt "geschäftsmäßig" hätte man nur "mit
Erwerbsabsicht" (oder wie immer das richtig heißt)
reinschreiben brauchen.
IANAL. Aber meiner bescheidenen Meinung nach kann man
durchaus auch ohne Erwerbsabsicht geschäftsmäßig handeln.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Ralf Muschall
2006-08-25 12:14:48 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
IANAL. Aber meiner bescheidenen Meinung nach kann man
durchaus auch ohne Erwerbsabsicht geschäftsmäßig handeln.
Eben das ist das Problem - das Impressum soll die
Kunden erwerbsabsichtlicher Webseiten schützen.
Bei Tante Ernas Urlaubsfotos, die sie für die Neffen
hochlädt, besteht dieser Bedarf nicht, wird aber durch
das Gesetz gefordert.

Ralf
Helmut Hullen
2006-08-25 13:01:00 UTC
Permalink
Hallo, Ralf,
Post by Ralf Muschall
Post by Ulrich F. Heidenreich
IANAL. Aber meiner bescheidenen Meinung nach kann man
durchaus auch ohne Erwerbsabsicht geschäftsmäßig handeln.
Eben das ist das Problem - das Impressum soll die
Kunden erwerbsabsichtlicher Webseiten schützen.
Sicher? Wo hast Du das herausgelesen?
Post by Ralf Muschall
Bei Tante Ernas Urlaubsfotos, die sie für die Neffen
hochlädt, besteht dieser Bedarf nicht, wird aber durch
das Gesetz gefordert.
Und bei der Homepage der NPD ist sicherlich auch keine
Gewinnerzielungs-Absicht anzunehmen.

Bei jedem für "die Öffentlichkeit" gedruckten oder gar selbstgemalten
Handzettel ist der Hinweis "verantwortlich im Sinne des
Pressegesetzes" notwendig - Homepages dürfen m.E. ähnlich behandelt
werden.

Viele Grüße!
Helmut Hullen
BS

Nehmen ist seeliger denn geben!
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-25 16:29:22 UTC
Permalink
Post by Ralf Muschall
Post by Ulrich F. Heidenreich
IANAL. Aber meiner bescheidenen Meinung nach kann man
durchaus auch ohne Erwerbsabsicht geschäftsmäßig handeln.
Eben das ist das Problem - das Impressum soll die
Kunden erwerbsabsichtlicher Webseiten schützen.
Nein: Das Impressum sollte dem Betrachter einer geschäftsmäßig (ob
mit Erwerbsabsicht oder nicht, spielt keine Rolle: "Geschäftsmäßig"
impliziert irgendwas in Richtung Nachhaltigkeit, Regelmäßigkeit, ...)
betriebenen Webseite eine Kontaktmöglichkeit zum Betreiber bieten.
Post by Ralf Muschall
Bei Tante Ernas Urlaubsfotos, die sie für die Neffen
hochlädt, besteht dieser Bedarf nicht, wird aber durch
das Gesetz gefordert.
IASNAL. Aber solange sie diese Bilder nur Ihren Neffen zugänglich macht
und sie nicht als "Liebe Welt: Hier stehen meine Urlaubsbilder von 2004
und 2005, 2006 ist in Vorbereitung" verbreitet, besteht diese Pflicht
nicht.

Hintergrund ist ganz einfach, daß ein solches geschäftsmäßiges Anbieten
von Internetinhalten durchaus auch Rechte Unbeteiligter berühren könnte.
Diese sollten einen einfachen Weg haben, Ihre Rechte gegenüber dem
Seitenbetreiber durchsetzen zu können. Dazu gehört schlimmstenfalls eine
Ladungsfähige Anschrift:

Wenn zum Beispiel auf www.Tante-Ernas-Urlaubsfotos.de immer wieder meine
Wenigkeit unzulässigerweise fotografiert zu sehen ist, möchte ich die
Herausgeberin der Seiten auch erreichen können, um ihr das zu verbieten.
Ohne Impressum geht das nicht. Zumindest meinen das die Damen und Herren
Juristen so ...

CU!
Ulrich - Dessen Impressum oftmals kackfrech "'ne Denic-Abfrage nach
'invalid.de' werden Sie ja wohl noch gebacken bekommen, oder
etwa nicht?" lautet.
--
***@tremornet.de
Hartmut Ott
2006-08-26 16:37:00 UTC
Permalink
Hej Ulrich
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wenn zum Beispiel auf www.Tante-Ernas-Urlaubsfotos.de immer wieder
meine Wenigkeit unzulaessigerweise fotografiert zu sehen ist, moechte
ich die Herausgeberin der Seiten auch erreichen koennen, um ihr das
zu verbieten. Ohne Impressum geht das nicht. Zumindest meinen das
Das kannst du aber nur dann, wenn du nicht nur als "unwesendliches
Beiwerk" abgebildet bist.




mfg Hartmut
Ulrich F. Heidenreich
2006-08-28 06:39:57 UTC
Permalink
Post by Hartmut Ott
Hej Ulrich
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wenn zum Beispiel auf www.Tante-Ernas-Urlaubsfotos.de immer wieder
meine Wenigkeit unzulaessigerweise fotografiert zu sehen ist, moechte
ich die Herausgeberin der Seiten auch erreichen koennen, um ihr das
zu verbieten. Ohne Impressum geht das nicht. Zumindest meinen das
Das kannst du aber nur dann, wenn du nicht nur als "unwesendliches
Beiwerk" abgebildet bist.
Möglich. Mir ging's aber darum, daß durchaus ein Interesse daran
bestehen könnte, auch den Betrieber einer privaten, nicht gewerbsmäßig
betriebenen Webseite erreichen zu können.

Ob dazu allerdings nicht bereits eine gültige Mailadresse oder die
Veröffentlichung unter der eigenen, registrierten de-Domain ausreicht,
sondern tatsächlich Tante Ernas vollständige Adresse und Telefonnummer
mit auf die Webseite muß, halte ich datenschutzrechtlich für äußerst
fraglich.

CU!
Ulrich
--
***@tremornet.de
Erik Griffin
2006-08-24 16:36:17 UTC
Permalink
Post by Hermann Riemann
Post by Michael Krauth
im Fall der ermordeten 15jährigen wird die Tatsache, daß sie eine
Homepage mit Impressum hatte, von den (einschlägigen) Medien ziemlich
ausgeschlachtet.
Sollte man nun annehmen können, daß die Abschaffung der
Impressumspflicht, die ja für den Tod eines jungen Menschen
verantwortlich ist, gefordert wird?
Impressumspflicht gilt meiner Kenntnis nach (noch)
nicht im privaten Bereich.
Ich halte sie aber für sinnvoll,
Meiner Meinung nach ist das völlig sinnfrei. Über whois-Abfragen bekommt
man den verantwortlichen der Domain. Nunja und steht da Quark drin, kann
man im Grunde davon ausgehen, dass ein ausländischer Registrat
einbezogen wurde und das so gewollt ist...

Firmen die etwas verkaufen wollen, haben in der Regel auf Ihrer HP schon
von sich aus so etwas wie ein Impressum. Naja und dies nicht haben -
shit happens - das regelt doch eh der Markt...

[...]


mfg
Erik, der das Gefühl hat, dass diese Pflicht nur deshalb eingeführt
wurde, damit die Umsätze der achso seriösen Abmahnanwälte steigen
mögen...
Michael Müller
2006-08-24 19:48:02 UTC
Permalink
Post by Erik Griffin
Meiner Meinung nach ist das völlig sinnfrei. Über whois-Abfragen bekommt
man den verantwortlichen der Domain.
Bei Subdomains und Kostenlos-Anbietern. Genau ;-)
Erik Griffin
2006-08-25 17:08:23 UTC
Permalink
Post by Michael Müller
Post by Erik Griffin
Meiner Meinung nach ist das völlig sinnfrei. Über whois-Abfragen bekommt
man den verantwortlichen der Domain.
Bei Subdomains und Kostenlos-Anbietern. Genau ;-)
Komisch, habe bisher noch nix davon gehört, dass jemand der ne Subdomain
hat ohne Impressum abgemahnt wurde. Vermutlich ist diese Zielgruppe
nicht so attraktiv für die Abmahnanwälte bzw. handelt es sich hierbei
vermutlich größtenteils über Privatleute die lediglich Ihren privaten
Schnickschnack ihren Bekannten & Freunden präsentieren wollen.

Welche Firma bzw. Gewerbetreibende präsentiert sich bitte über eine
kostenlose (Sub-)Domain?

Davon abgesehen kommt man trotz allem an den veranwortlichen der
möglichen Subdomain und zwar über den Eigner der Domain.


mfg
Erik
Hermann Riemann
2006-08-25 20:12:41 UTC
Permalink
.subdomain .. handelt es sich hierbei
vermutlich größtenteils über Privatleute die lediglich Ihren privaten
Schnickschnack ihren Bekannten & Freunden präsentieren wollen.
Wie haltet ihr es, falls ihr die homepage auch noch
in einer anderen Sprache präsentieren wollt?
Per subdomain?
Davon abgesehen kommt man trotz allem an den veranwortlichen der
möglichen Subdomain und zwar über den Eigner der Domain.
Wie ist es bei Verantwortlichkeit bei
subdomains und Familienangehörigen
( oder gar ki ) ;-)

Und wie ist es bei subdomains für Testzwecke?
( Im defaultfall:
<html><head></head><body color="000000"></body></html>
)

Hermann
der an der Einsatz von subdomains denkt.
--
http://www.Hermann-Riemann.de
Michael Müller
2006-08-25 20:47:40 UTC
Permalink
Post by Erik Griffin
Komisch, habe bisher noch nix davon gehört, dass jemand der ne Subdomain
hat ohne Impressum abgemahnt wurde. Vermutlich ist diese Zielgruppe
nicht so attraktiv für die Abmahnanwälte bzw. handelt es sich hierbei
vermutlich größtenteils über Privatleute die lediglich Ihren privaten
Schnickschnack ihren Bekannten & Freunden präsentieren wollen.
Subdomains bieten sich eigentlich hervorragend für irgendwelchen
illegalen Wuscht an.
Post by Erik Griffin
Welche Firma bzw. Gewerbetreibende präsentiert sich bitte über eine
kostenlose (Sub-)Domain?
Hier gehts doch um Privatseiten, oder?
Post by Erik Griffin
Davon abgesehen kommt man trotz allem an den veranwortlichen der
möglichen Subdomain und zwar über den Eigner der Domain.
Frag mal die Anbieter, bei denen ich Subdomains hab (webtropia.de etc)
nach meinen Daten. "Michael Müller" bekommst du (und auch keine
Institution) sicher nicht von denen.
Volker Neurath
2006-08-24 17:04:12 UTC
Permalink
Post by Hermann Riemann
Impressumspflicht gilt meiner Kenntnis nach (noch)
nicht im privaten Bereich.
Doch, sie gilt. Ist ziemlich regelmäßiges Thema in
de.soc.recht.datennetze.
Post by Hermann Riemann
Ich halte sie aber für sinnvoll,
Weshalb?

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Hilko Meyer
2006-08-25 23:08:10 UTC
Permalink
Post by Michael Krauth
im Fall der ermordeten 15jährigen wird die Tatsache, daß sie eine
Homepage mit Impressum hatte, von den (einschlägigen) Medien ziemlich
ausgeschlachtet.
Welcher Fall?
Post by Michael Krauth
Werden Politiker zur Verbreitung persönlicher Daten Position beziehen,
so wie sie auch alle ganz plötzlich eine Meinung zu Killerspielen
hatten?
Irgendein Hinterbänkler wird sich da schon finden.
Post by Michael Krauth
Oder wird man, wenn man feststellt, daß der Mörder vor 5 Jahren mal eine
E-Mail geschrieben hat, die sofortige und lückenlose Überwachung aller
Kommunikationswege fordern, um so ein Verbrechen in Zukunft zu
verhindern?
Das wird schon einer der üblichen Verdächtigen fordern. Auf die Fakten
ist es da noch nie angekommen.

Hilko
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