Hab noch was schönes zur GEZ gefunden:
http://www.gez-abschaffen.de/argumente.htm
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Die Argumente
warum die GEZ abgeschafft werden muss!
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihre Repräsentanten
behaupten in ihren Medien, dass nur sie selbst verantwortungsbewußt und
unabhängig genug sind, freien und anspruchsvollen Rundfunk zu machen. Wenn es
keine Zwangsgeldfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr gäbe,
so verbreiten sie in ihrer Propaganda, bekämen wir nur noch Big Brother,
Superstar-Search-Sendungen und andere Billigunterhalte vorgesetzt. Die
"Privaten" seien nur geldgeil und ihre Journalisten würden sich immer so
verhalten, wie es der Werbekundschaft genehm ist. Datenschützer der Länder,
die die Praktiken der Gebühreneintreibung der ÖRR kritisieren, bekommen von
zu hören, dass wer die Praktiken der Rundfunk(-Zwangs-)Gebühren-Eintreibung
hinterfragt, sei ein Feind der Rundfunkfreiheit u.s.w.. Das genaue Gegenteil
ist richtig.
Fragen Sie doch einmal einen dieser öffentlich-rechtlichen Agitatoren:
"Kennen Sie die ZEIT? Das ist eine Zeitschrift (sehr großes Format und sehr,
sehr dick!), die politische und kulturelle Inhalte bis ins kleinste Detail
analysiert und (ausführlichst!) aufbereitet, kennen Sie den Spiegel, den
Focus oder die vielen, vielen unterschiedlichen Tageszeitungen, die wir in
Deutschland haben, die (na ja fast alle) gute und verantwortungsvolle Arbeit
leisten? Das sind alles 'PRIVATE'! Waren Sie schon mal in einem gut
sortierten Zeitschriftengeschäft und haben Sie sich da mal das Angebot
angeschaut? Da gibt es zu jedem Thema jede Menge unterschiedlicher
Fachzeitschriften." Zeitschriftenläden, so kann man lernen, sind ein
Schlaraffenland an Information und Unterhaltung! Fernsehen dagegen ist Wüste!
Und dass obwohl das Medium viel eindrucksvoller ist.
Der Printmarkt kennt keine öffentlich-rechtliche Zeitschrift, die jeder zu
abonnieren hat, der einen Briefkasten zum Empfang bereit hält. Der
Zeitschriftenmarkt ist frei! Die privaten Verlage werden nicht von einer
monströsen Konkurrenz gegängelt, die im Gegensatz zu ihnen nie pleite machen
kann, die alles Geld für sich rafft, das der Bevölkerung insgesamt für
Information zur Verfügung steht. Könnten sich die Bürger frei entscheiden,
wofür sie ihr Geld (das im Moment bekanntlich mehr als knapp ist!) ausgeben,
würde sich ein Markt entwickeln, der durch eine echte Konkurrenz der Anbieter
zu einer Meinungs- und Informationsvielfalt führen würde, wie heute schon auf
dem Zeitschriften und Zeitungsmarkt.
Technisch ist es heute möglich, fast beliebig viele Kanäle für Fernsehen und
Radio verfügbar zu machen. Wir könnten also ein ebenso interessantes Angebot
im Rundfunkbereich haben, wie im Printbereich. ... Wenn es die GEZ nicht
gäbe!!!
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte werbefreie Sendungen über Decoder
finanzieren! Die GEZ ist kein Garant für Rundfunkfreiheit, sondern wie es
Spiegel-Online formuliert, eine Datenkrake mit Stasi-Image! Sie schadet der
Demokratie wie keine andere Institution in Deutschland!
Hier sind meine z.Zt. 31 Argumente gegen die GEZ. Wegen der wichtigen Frage,
ob wir überhaupt zwangsfinanzierten Rundfunk brauchen, wurden die Facetten
dieser einen Problemstellung auf die Argumente 1-3 ausgedehnt.
Argument 1: Verantwortungsbewusstsein auch bei privaten Informations-
Anbietern
In unserem Land gibt es eine sehr vielfältige Presselandschaft. Die freien
Printmedien (Zeitschriften und Zeitungen) berichten ebenso
verantwortungsbewusst, wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und
Fernsehanstalten. Die Bereiche Politik, Kultur, Umwelt und vieles andere, was
man heute unter Grundversorgung versteht, wird von diesen privaten
Presseorganen gewissenhaft recherchiert und ausgewogen dargestellt.
Wir können als Zeitungs- und Zeitschriften-Kunden frei wählen, welche
Darstellungsweise uns mehr zusagt oder welche politische Ausrichtung uns
näher ist, ob wir lieber kleine Informationshäppchen konsumieren wollen oder
ausführliche Abhandlungen. Wir entscheiden uns dann z.B. für die WELT oder
die TAZ, für den SPIEGEL, die ZEIT oder den FOCUS oder wir wollen tiefer in
spezielle Fachthemen einsteigen und kaufen uns die Bild der Wissenschaft, die
INTERNET Professional oder die Freiheit für Tiere, Wirtschaftswoche, geo,
VEGETARISCH GENIESSEN oder esotera (um nur einige wenige zu nennen). Die
Vielfalt und das Niveau der Presseerzeugnisse in unserem Lande bietet für
jeden noch so anspruchsvollen Leser die passende Lektüre.
Auf einem tatsächlich freien Markt hat jede noch so kleine Sparte also eine
faire Chance. Wichtig ist: Wir müssen frei entscheiden können, von wem wir
informiert werden wollen und welche thematischen und inhaltlichen Ansprüche
wir an ein Medium stellen. Wenn es um den Printmarkt geht, sind wir freie
Bürger - wenn es um Rundfunk geht, sind wir Sklaven.
Wir brauchen keinen durch Zwangsgelder finanzierten öffentlich-rechtlichen
Rundfunk! Es gibt auch keine öffentlich-rechtlichen Zeitungen, die jeder
zwangsweise zu abonnieren hat, der lesen kann. Auch im Rundfunkbereich muss
es erlaubt sein, wie in einem Zeitungsladen auszuwählen, was man will. Das
bezahlt man dann und bekommt es. Es geht nicht an, dass es ein paar
besondere Rundfunkanstalten gibt, die uns aggressive Geldeintreiber nach
Hause schicken, nur weil wir ein Gerät zum Empfang bereithalten.
Alle Rundfunkanbieter brauchen die gleiche Chance - wie im Zeitungs- und
Zeitschriftenmarkt. Es gibt keinen Grund, warum sich das Niveau, das wir im
Printbereich haben, nicht auf den Rundfunkbereich übertragen ließe -
vorausgesetzt, die Chancen sind wirklich gleich!
Argument 2: Ungleiche Chancen bei Vergleichen mit Privaten
Ein Vergleich zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen wäre
erst möglich, wenn Chancengleichheit herrscht. Es wird oft behauptet, die
privaten Fernseh- und Rundfunkanbieter brächten nur niveaulose und belanglose
Billigunterhalte. Das stimmt erstens so nicht pauschal, da es auch viele sehr
gute und präzise recherchierte Sendungen bei den Privaten gibt, zweitens
bringen leider auch die Öffentlich-Rechtlichen oft genug hirnlose
Seichtberieselung. Drittens machen 6,75 Milliarden Euro zusätzlich zu Werbung
und Sponsoring auf der öffentlich-rechtlichen Seite einen Vergleich mit denen
unmöglich, die sich ihr Geld allein auf anständige Weise verdienen müssen.
Mit anständig ist hier gemeint, dass alle Geschäftspartner mit dem Geschäft
einverstanden sind.
Wenn sich die Öffentlich-Rechtlichen ohne Rundfunkgebühren finanzieren
müssten, wären sie gezwungen, ihre Arbeit auf das Kerngeschäft zu
konzentrieren und das ist die Grundversorgung mit Informationen. Der ganze
Markt könnte sich konsolidieren und die privaten Sender könnten sich
inhaltlich neu plazieren. Wie auf dem Printmedienmarkt können auch sie einen
entscheidenden Beitrag zur Grundversorgung leisten. Man muss nur faire
Voraussetzungen schaffen.
Argument 3: Rundfunkgebühren verhindern Meinungs- und Informationsvielfalt
Stellen Sie sich vor, es gäbe eine öffentlich-rechtliche Zeitung, die jeder
bezahlen müsste, egal, ob er sie lesen möchte oder nicht. Im Gegensatz zu den
Konkurrenz-Zeitungen hätte sie neben den Werbeeinnahmen jährlich -
leistungsunabhängig - mehrere Milliarden Euro sicheres Geld. Derartige
Marktvorteile eines einzelnen Anbieters nähmen jeder anderen Zeitung die Luft
zum atmen. Es käme zum großen Zeitungssterben und zu einer Überflutung mit
leichtkonsumierbaren, vermeintlich sicher zu verkaufenden Produkten seitens
der privaten, mit vollem Risiko arbeitenden Verlage.
Im Rundfunkbereich haben wir eine solche Situation. Die öffentlich-
rechtlichen Sender arbeiten hochsubventioniert, frei von jeder
Existenzangst, während die Privaten das Nachsehen haben.
Am Markt für Bezahlfernsehen benachteiligt die öffentliche
Rundfunkfinanzierung private Veranstalter, weil sie die Zahlungsbereitschaft
für werbefreie Fernsehprogramme bei einer offensichtlich großen Zahl der
Zuschauer so weit abschöpft, dass ein weiteres entgeltfinanziertes Programm
nur noch schwer zu vertreiben ist (vgl. Schmitz 1990: 212f). Der staatliche
Zwang zum ,,Abonnement öffentlich-rechtlicher Sender" behindert so in diesem
Segment die Entwicklung privater Veranstalter, welche auf die Bedienung der
freiwillig artikulierten Zuschauernachfrage beschränkt sind. (Ökonomie der
Medieninhalte).
Da im Rundfunkbereich die privaten Sender wegen der vollkommenen Schieflage
bei den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht so agieren können, wie auf
einem freien Markt, hat eine Meinungs- und Informationsvielfalt wie bei den
Printmedien bei Radio und Fernsehen keine Chance. Die Bezuschussung der
Öffentlich-Rechtlichen mit z.Zt. 6,75 Milliarden Euro zerstört die gesunden
Marktmechanismen und erhöht die privatwirtschaftlich zu tragenden Risiken bei
der Erprobung neuer Programmformate. Die Einführung von Spartenprogrammen,
wie sie im freien Zeitschriftenmarkt völlig normal sind, kann in einem so
verdrehten Markt einfach nicht in ausreichendem Maße funktionieren.
Private Anbieter müssen unter diesen Umständen einfach in höherem Maße
populäre Themen, seichte Unterhaltung und leicht verdaulich
zusammengeschrumpfte Informationen bringen, um überhaupt überleben zu können.
Gäbe es ein gleiches Recht für alle, würde nichts mehr dagegen sprechen, dass
die Privaten in die zahlreichen Marktlücken springen, die Radio und Fernsehen
heute noch haben: z.B. rund um die Uhr ausführliche politische und kulturelle
Hintergrundsendungen, Fachprogramme, wissenschaftliche Sparten, um nur einige
zu nennen.
Allein die Aussage der GEZ, Die Gebühren stellen kein Entgelt für die
Programmangebote oder gar die Nutzung bestimmter Programme dar., zeigt, dass
der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt nicht an einem fairen Wettstreit
mit seinen Konkurrenten und an der eigenen Leistung interessiert ist. Er
bekommt sein Geld sowieso, selbst wenn nur ein Pausenzeichen gesendet würde.
Es gibt keinen einklagbaren Leistungs- oder Niveauanspruch, weil so etwas im
Rundfunkstaatsvertrag auch gar nicht vorgesehen wurde.
Eine Vielfalt wie im Printbereich ist im Rundfunk nur möglich, wenn die
Zwangs-Rundfunkgebühren entfallen. Die Behauptung der Lobby, wer gegen
Zwangsgebühren ist, sei ein Gegner der Rundfunkfreiheit, stellt die Wahrheit
auf den Kopf.
Argument 4: Abgeworbenes Personal als Image-Lieferanten
Es geht hier nicht darum, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
öffentlich-rechtlichen Radios und Fernsehens schlechtzureden - im Gegenteil:
Dies sind oft die qualifiziertesten Leute auf dem Markt. Leider aber auch die
teuersten, die sich nur Sender leisten können, die über das nötige Geld
verfügen. Und Zwangsgeld plus Werbung plus Sponsoring ermöglicht eben auch
das Abwerben von Topleuten aus anderen Sendern. Das äußere Erscheinungsbild
wird eben von den Moderatoren und Darstellern entscheidend mitgeprägt. Wer
anderen die besten Leute einfach wegkauft, hat natürlich unbestreitbare
Image-Vorteile.
Argument 5: Es gibt keine Gebühren-Gerechtigkeit
Es existiert keine Gerechtigkeit bei der Gebühren-Bezahlung. Es gilt das
Prinzip "Der Ehrliche ist der Dumme". - Je weniger Menschen noch bereit sind,
Zwangsabgaben an die GEZ zu leisten, desto mehr Geld müssen die "ehrlichen
Dummen" bezahlen (Z.Zt. schätzt man den Anteil der sog. Schwarzhörer und -
seher auf ca. 10%).
Mit rechtsstaatlichen Mitteln ist dem Problem nicht beizukommen - eine
regelrechte Hausdurchsuchung ist bei einer solchen Lapalie juristisch
unzulässig. Sie wäre aber der einzige Weg.
Nur mit rechtsstaatlich bedenklichen Mitteln können zahlungsunwillige Bürger
überführt werden. Alles, um die Rundfunkgebühren gerechter zu machen und
an noch mehr Geld heranzukommen. Die faktische Möglichkeit einer
Aussageverweigerung (auf die die GEZ eigentlich ausdrücklich hinweisen
müsste!) zeigt, wie dürftig die Möglichkeiten der Geldeintreiber in
Wirklichkeit sind und wie ungerecht diejenigen behandelt werden, die brav
alles angeben und zahlen. (Siehe hierzu auch Kap. 2.7)
Argument 6: Unlautere Vorgehensweisen der GEZler
Die Gebührenbeauftragten der GEZ und der Landesrundfunkanstalten sollen
nichtzahlende Rundfunkteilnehmer durch eine akribische, hartnäckige und
gezielte Fahndungsarbeit ausfindig machen und zur Kasse bitten. Dafür
bekommen die Beauftragten viel Geld. Sogar sehr viel Geld (nämlich bis zu
50.000 DM/Monat), wie in Kap. 2.5 nachzulesen ist. - Bei Nichterfüllung der
Sollvorgaben, also zu wenigen Anmeldungen, verlieren Sie dagegen ihren Job!
Damit die Fahnder an dieses viele Geld herankommen und um den Job nicht zu
verlieren, müssen sie Tricks anwenden, die für rechtskundige Bürger nicht
immer ganz geheuer sind: z.B. Bespitzelungen, Ausfragen von Nachbarn,
Eindringen in Wohnungen unter falschem Vorwand u.s.w..
Ungeheuerlich auch: Laut Dienstanweisung ("Merkblatt für die Tätigkeit der
Rundfunkgebührenbeauftragten...") dürfen die Gebührenbeauftragten sogar
Minderjährige verhören und sie zur Auskunft zwingen - Kinder sollen also ihre
Eltern verraten (s.a. Kap. 2.5).
Mit oft falschen Drohungen werden Bürger von den Gebührenbeauftragten zur
Unterschrift genötigt, werden ungerechtfertigte Gebühren erhoben oder
taktische Spielchen veranstaltet, ohne dass für den so überfallenen wie bei
sonstigen Haustürgeschäften ein späteres Widerspruchsrecht besteht. - Mein
Gästebuch (unter www.gez-abschaffen.de) und mein eigenes Emailfach ist
mittlerweile voll von solchen Schilderungen!
Argument 7: Verschwenderischer Umgang mit Geld
Das öffentlich-rechtliche Fernsehen schmeißt die ihm durch Zwangsmaßnahmen
zugeflossenen Mittel zum Fenster hinaus, wie man es nur tut mit Geld, das man
nicht selbst verdienen muss.
Mehrere Hundert Millionen Euro für ein paar Fußballspiele oder andere
Sportveranstaltungen, die man sich genausogut in den werbefinanzierten
Privatprogrammen oder mit Dekoder ansehen könnte, sie zahlen Höchstpreise für
Spielfilmsenderechte, für seichteste Unterhaltung oder nervtötendste,
exzessivste Gewaltorgien, die mit Grundversorgung nun wirklich überhaupt
nichts mehr zu tun haben.
Geradezu unsittlich ist es, wenn mit zwangsweise abgepressten Gebühren Super-
Gewinnshows finanziert werden. So etwas muss mit Werbung bezahlt werden, dann
ist es amüsant - mit gegen den ausdrücklichen Willen der Zahler
eingetriebenem Geld sind solche Shows verwerflich.
Warum müssen die Öffentlich-Rechtlichen 26 Rundfunkorchester, Big Bands und
Chöre unterhalten. Warum brauchen wir 61 Radiosender mit immer noch
steigender Tendenz? Rein rechnerisch beglückt ein Sender alle 5 Jahre sein
Publikum mit einem neuen Programm, inklusive Vollversorgung und
Rundumschichtbetrieb (DIE ZEIT 8.1.04). Und warum muss ein Gebührenfahnder
(wie in Kap. 2.5 beschrieben) 50.000 DM, also ca. 25.500 Euro/Monat
verdienen...?
Argument 8: Umgekehrtes Leistungsprinzip
Je schlechter das Programm, desto weniger Zuschauer und desto weniger
Werbeeinnahmen. D.h. logischerweise auch (zumindest nach GEZ-Logik): desto
größer der Ausgleich durch Gebühren - denn sparen können oder möchten die
Öffentlich-Rechtlichen nicht. Unzufriedene Zuschauer äußern ihren Unmut oft
durch Abmeldung des Gerätes (wie auch sonst). Am Ende zahlt wieder der
"Ehrliche Dumme" alles. - Das GEZ-Prinzip lautet: Je mieser die Leistung,
desto mehr Zwangsgeld wird eingetrieben von den verbleibenden
Gebührenzahlern.
Argument 9: Zwangsgebühr geschichtlich überholt
Früher war Zwangsgebühr gerechtfertigt, heute nicht. Geschichtlich gesehen
mag eine Zwangsgebühr vielleicht einigermaßen logisch gewesen sein, da man
beim Einschalten eines Gerätes automatisch und ausschließlich einen
öffentlich-rechtlichen Sender drinnen hatte. Heute sieht das bekanntlich ganz
anders aus.
Heute ist Satellitenempfang von bis zu 200 europäischen Kanälen durch eine
einmalige Investition in Höhe von 100 möglich, und im Netz der deutschen
Telekom können gegen eine monatliche Gebühr von maximal 26,13 DM
vierunddreißig Kabelprogramme empfangen werden. Entsprechend hoch ist die
tatsächliche Versorgung (1997) der Haushalte mit Programmvielfalt: 53,3
Prozent der deutschen Wohnungen sind an das Kabelnetz angeschlossen, weitere
33,7 Prozent der TV-Haushalte betreiben eine Satellitenempfangsanlage, und
nur noch 13 Prozent nutzen ausschließlich den terrestrischen Empfang. (Vgl.
Bonin 1997/98; Zimmer 1998: 353)
Auch die inhaltlichen Unterschiede zwischen den privaten und den öffentlich-
rechtlichen Programmen sind längst nicht mehr so deutlich. Ricker (1998)
weist darauf hin, dass die privaten Programme ,,eine ständige Optimierung der
weltanschaulichen Vielfalt" betreiben und ihnen die Rezipienten
,,weitestgehend weltanschauliche Neutralität bescheinigen." Auch eine durch
Marktgesetze erzwungene Fixierung der privaten Anbieter auf den Massenmarkt
ist nicht mehr feststellbar. Statt dessen betreiben die ,,Privaten" eine
zunehmende Zielgruppenorientierung und bieten differenzierte Programmangebote
an. (Ökonomie der Medieninhalte).
Argument 10: Freiwillige Gebühren mit Decoder
Ein werbeunabhängiges Fernsehen ist auch ohne Zwangsgeld möglich. Wenn das
Programm so gut wäre, dass es die Zuschauer freiwillig empfangen und bezahlen
würden, könnte man die Bezahlung, wie beim privaten Bezahlfernsehen, durch
Decoder sichern. Die neuen technischen Entwicklungen, wie
Digitalübertragungen, vereinfachen solche Gebühreneinzugsverfahren.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss zur Verwendung der Decodertechnik zum
Erlangen von Rundfunkgebühren gezwungen werden. Nur das wäre einer Demokratie
würdig. Er bekäme auf diese Weise auch die Notwendigkeit zu spüren, Geld nur
für Leistung zu bekommen und nicht, weil ein Gerät zum Empfang bereit
gehalten wird.
Argument 11: Spärliche Informationen
Die öffentlich-rechtlichen Sender kommen ihrer immer wieder beschworenen
Pflicht, die Bürger umfangreich zu informieren, bzw. ihrer
Grundversorgungspflicht oft nicht nach. Bestes und beeindruckendstes Beispiel
war die Berichterstattung am 24. Dezember 1989 über Sturz, Verhaftung und
Hinrichtung des damaligen rumänischen Diktators Ceaucescu (liegt zugegeben
etwas lange zurück, zeigt aber die Unfähigkeit dieser zwangsfinanzierten
Anstalten besonders plastisch): Weil Weihnachten war, wurde die Tagesschau
auf insgesamt 5 Minuten heruntergekürzt und das in einer Zeit, wo ganz
Osteuropa Kopf stand! Es hätte ein riesiges Raumschiff mit Außerirdischen
mitten in Köln landen können - die Programm-Verantwortlichen von den
Öffentlich-Rechtlichen hätte das nicht aus der Ruhe gebracht!
Noch immer dümpelt der Informationsstrom an Sonn- und Feiertagen auf diesem
Niveau. Egal was in der Welt passiert: an Feiertagen senden die Öffentlich-
Rechtlichen nahezu ausschließlich Schlager, Fußball, Langeweile - und das auf
allen Programmen, besonders im Radio.
Auch in den Nächten herrscht bei den Öffentlich-Rechtlichen
Informationsnotstand. Schaut man auf das Programm des Info-Radiosenders des
NDR, NDR Info, findet man ab Abends statt Nachrichten fast nur noch
Kinderfunk, Jazz und Schlager. Auch im Deutschlandfunk wird Nachts nicht
gearbeitet, sondern geschlafen - und die Wochenenden sind komplett für eine
Siesta reserviert - sie sind mit Berichtskonserven vollgestopft und
sicherlich personell komplett verwaist.
Natürlich ist nichts dagegen zu sagen, dass gerade an Wochenenden oder Nachts
seichte Kost gesendet wird, um den Menschen die Entspannung nach einer
anstrengenden Woche oder einem anstrengenden Tag zu erleichtern. Es geht auch
nicht darum, bestimmte Sendungen schlechtzureden. Kinderfunk ist wichtig,
Jazz ist wichtig und alles andere, was irgend jemanden interessiert, ist auch
wichtig.
Es darf aber auch der legitime Wunsch nach ernsthaften Nachrichten nicht
außer Acht gelassen werden. Bei z.Zt. 61 öffentlich-rechtlichen Radiosendern
dürfte eine dementsprechende Aufgabenverteilung organisatorisch eigentlich
kein Problem darstellen. Zu kritisieren ist, dass Nachts und Feiertags
plötzlich alle öffentlich-rechtlichen Radio-Sender gleichzeitig auf seichte
Berieselung umschalten, statt dass einige Sender weiterhin durchgehend
aktuelle politische und gesellschaftliche Informationen bringen.
Man sollte den Programm-Machern auch einmal klar machen, dass es Menschen mit
unterschiedlichen Tagesrhythmen gibt: Tagarbeiter, Nachtarbeiter,
Schichtarbeiter... Auch die Arbeits- und Feiertagsverteilung ist nicht bei
allen Rundfunkteilnehmern gleich: Zugschaffner, Polizeibeamte und Jetpiloten
zahlen die gleichen Zwangsgebühren, wie normale Büroangestellte, bekommen
aber zu den Zeiten, wo sie es gerne hätten, keine Rundumversorgung mehr.
Argument 12: Doppeltgemoppeltes Programm
Statt Abwechslung zu bringen, senden ARD und ZDF oft genug zeitgleich nahezu
identische Sendungen mit sogar noch fast identischen Inhalten. So etwa die
beiden nachmitttäglichen Boulevard-Magazine "Brisant" (ARD) und "Hallo
Deutschland" (ZDF). 17.00 Uhr gleichzeitig Tagesschau und Heute - was soll so
etwas? Eine typisches Beispiel war auch das Abendprogramm vom 20. März 2004.
Auf der ARD gab es um 20.15 Uhr Deutschland singt und das ZDF sendete
ebenfalls um 20.15 Uhr Willkommen bei Carmen Nebel - Stars, Musik und
Überraschungen.
Gibt es tatsächlich eine destruktive Konkurrenz zwischen ARD und ZDF? Wollen
die mit Hilfe unserer Zwangsgelder sich gegenseitig die Zuschauer wegluchsen?
Was sollen Zuschauer machen, die sich weder für das eine noch das andere
interessieren? - Die sind genauso arm dran, wie die, die sich für beides
interessieren und die aber nicht gleichzeitig erstes und zweites Programm
gucken können. Wie wäre es also, gleichartige Sendungen nicht gleichzeitig,
sondern zeitversetzt zu senden? Dann könnte das jeweils andere Programm eine
echte Alternative bieten.
Argument 13: Bald GEZ-Gebühr für Internet-PCs?
Die GEZ ist in ihrer Gier grenzenlos. Nur weil sich die Öffentlich-
Rechtlichen jetzt auch im Internet mit ihren Webseiten präsentieren, sollen
nach neuesten Informationen ab dem Jahre 2007 möglicherweise Gebühren für
alle internetfähigen PCs gezahlt werden! Die Höhe der Gebühr für einen PC
steht dagegen noch nicht fest. Für jeden in einer Firma mit Internetzugang
angeschlossenem Terminal wäre dann diese Gebühr zu entrichten. Auf in
Deutschland ansässige Unternehmen käme eine Kostenlawine zu, die unser Land
national und international immer unattraktiver werden ließe und viele Firmen
in den Bankrott treiben würde.
Argument 14: Selbstständige mehrfach ausgepresst
Selbstständige müssen für jedes einzelne Gerät, das sie in ihren vier Wänden
oder im Auto haben, die Zwangsabgaben zahlen. Auch dann, wenn sie gar nicht
in der Lage sind, drei Fernsehern parallel zuzusehen oder ihrem Radiowecker,
der Stereoanlage und dem Autoradio gleichzeitig zuzuhören.
Argument 15: Gefahr für die Wirtschaft
Selbst dann, wenn sich ein Unternehmen am Rande des Ruins befindet, holt sich
die GEZ das Geld für alle vorhandenen Geräte - ohne jede Gnade! Es gibt für
Unternehmen keine Möglichkeit, sich von der Gebührenpflicht befreien zu
lassen. Es sieht so aus, dass die GEZ bei der Eintreibung der Gebühren die
Insolvenz von Unternehmen billigend in Kauf nimmt. Nicht jeder, der sich mit
selbstständiger Arbeit durchschlägt, heißt Bill Gates oder Neckermann. Viele
kommen gerade mal so über die Runden oder leben gar von Schulden.
Argument 16: Es herrscht das Egal-Prinzip
Rundfunkgebühren werden auch dann erhoben, wenn man seinen Drehkondensator
unbeweglich auf eine der Privatsenderfrequenzen festgelötet hat! Es ist der
GEZ völlig egal, ob man die Leistung der öffentlich-rechtlichen Sender in
Anspruch nimmt oder nicht. Die Gebühren stellen kein Entgelt für die
Programmangebote oder gar die Nutzung bestimmter Programme dar. Sie sind
vielmehr von jedem Teilnehmer zu entrichten, der »ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereithält«...
Und die Mittel der Gebühreneintreibung sind entsprechend - nämlich so wie man
es erwartet, wenn Menschen faktisch beraubt werden.
Argument 17: "Gebühren" - Falsch deklariertes Zwangsgeld
Sind Rundfunkgebühren eigentlich Gebühren? Das ALPMANN/BROCKHAUS Fachlexikon
Recht definiert Gebühren wie folgt: Gebühren: von einer öffentlichen
Gebietskörperschaft festgesetzte Abgaben, die als Gegenleistung für eine
individuell zurechenbare öffentliche Leistung zu entrichten sind. Im
Unterschied zu den Steuern, die keinerlei Anspruch auf Gegenleistung
begründen, und zu den Beiträgen entsteht die Gebührenpflicht erst durch die
tatsächliche individuelle Inanspruchnahme oder Veranlassung der öffentlichen
Leistung.
Dazu auch Ökonomie der Medieninhalte: Hierzu kann zunächst der berechtigte
Zweifel geäußert werden, ob die Rundfunkgebühr überhaupt
finanzwissenschaftlich eine Gebühr darstellen kann. Die dafür notwendige
Bedingung, dem Äquivalenzprinzip zu entsprechen, erfüllt die Rundfunkgebühr
jedenfalls nicht: Sie ist immer zu zahlen, auch wenn gar keine Gegenleistung
in Anspruch genommen wird.
Nach Ansicht der GEZ kommt es aber überhaupt nicht darauf an, ...ob und in
welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen, sondern nur
darauf, dass Sie es nutzen können. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art
der Empfang der Sendungen zu stande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) und
ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt
werden.
Argument 18: Vorbild Mafia?
Für die GEZ spielt es also überhaupt keine Rolle, ob eine Leistung gewünscht
oder angenommen wird. Die GEZ fordert Geld ohne Gegenleistung. Sie tut dies
erst mit freundlichen Aufforderungen, dann mit Drohungen, schließlich mit
noch härteren Drohungen und mit rabiaten Eintreibern, die regelrecht Jagd auf
die Menschen machen. Am Ende greift die GEZ noch zu Formen der körperlichen
Gewalt, wie Beugehaft, Verwaltungszwangsverfahren, Zwangsvollstreckung und
der Vernichtung der gesellschaftlichen Existenz. - Erinnert das nicht fatal
an die adretten, unhöflichen und muskulösen Herren, die aufdringlich ihren
Schutz anbieten, egal, ob man ihn möchte oder nicht? Nur weil man in ihrem
Revier ein Geschäft oder Restaurant bereit hält?
Argument 19: Rechtverdrehte Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen auf die sich die GEZ und die Landesrundfunkanstalten zur
Habhaftwerdung von Schwarzsehern und -hörern berufen, sind für den normalen
Bürger teilweise vollkommen unverständlich. Selbst gestandene Juristen
zweifeln oft zunächst an dem Vorhandensein der zugrundeliegenden
Rechtsnormen, sofern sie nicht diesbezüglich tätig sind.
Dazu gehören z.B. die Meldedatenübermittlungsverordnung zum Zwecke der
Rasterfahndung nach Gebührenmuffeln, der Zwang, für etwas zu zahlen, was
man nicht will, freiberufliche Fahnder, die mehr verdienen als ein
Polizeipräsident, richterliche Urteile, die jeden gesunden Menschenverstand
in die Verzweiflung treiben, Ablehnung der Gebührenbefreiung wegen zuwenig
Einkommen, ignorieren von Abmeldungen...
Das ganze Buch ist voll von solchen verdrehten Rechtsgrundlagen, auf denen
es sich die GEZ und die öffentlich-rechtlichen Anstalten bequem machen
können.
Argument 20: Keine Gleichbehandlung aller Europäer
In fast allen europäischen Ländern ist es möglich, deutsche Programme zu
hören und zu sehen. Überall in Europa werden also Rundfunkgeräte zum Empfang
bereit gehalten aber niemand außer uns zahlt an die GEZ! Das muss die GEZ
doch zur Kenntnis nehmen: Millionen von "Schwarzsehern und -hörern" in
England, Spanien, Dänemark und anderswo können unsere deutschen Ö-R-Programme
empfangen ohne einen Cent zu bezahlen!
Aus Gründen der Gleichbehandlung MUSS (!) daher die GEZ tätig werden! Sie
MUSS Hundertschaften eifriger Gebühreneintreiber in ganz Europa verteilen und
nach Sateliten-Schüsseln Ausschau halten lassen. Sie MUSS alle Europäer
gleichmäßig abkassieren - nicht nur uns! Mittlerweile gibt es ja sogar für
einfache Parkknöllchen länderübergreifende Verfolgung, warum dann nicht auch
für Ordnungswidrigkeiten, wie "Schwarzsehen und -hören"? Sollte die GEZ
geeignete Maßnahmen gegen unsere Nachbarn unterlassen, muss eine Klage vor
dem Europäischem Gerichtshof wieder Recht und Ordnung schaffen. Es gibt ein
Gleichbehandlungsgebot für uns Europäer!
Man stelle sich das einmal vor: Der deutsche
Rundfunkgebührenbeauftragtendienst dringt in Frankreich, Belgien oder
Dänemark in die Häuser ein, um zu prüfen, ob die Bewohner Geräte zum Empfang
bereit halten, die die deutschen öffentlich-rechtlichen Programme empfangen
könnten...
Falls sich die Außendienstler der GEZ dieser Aufgabe nicht gewachsen fühlen,
muss eine andere Lösung her, die eine Gleichbehandlung der Europäer
herstellt: Die Beseitigung der Zwangsgebühr auch für uns Deutsche - die
Abschaffung der GEZ!
Argument 21: Unvereinbarkeit mit EG-Beihilferecht
Die zwangsweise eingezogenen Rundfunkgebühren passen nicht in ein freies
Europa. Diese sind auch nicht vereinbar mit den Regeln des europäischen
Beihilferechts (Art. 87 bzw. ex Art. 92 EG-Vertrag). Das beihilferechtlich
relevante Begünstigungselement liegt immer dann vor, wenn der staatlichen
Zuwendung keine marktgerechte Gegenleistung des Begünstigten korrespondiert.
Es handelt sich um Maßnahmen, die der Verwirklichung solcher Ziele dienen,
die in der Regel nicht ohne fremde Hilfe erreicht werden können, weil sie
über den Markt nicht finanzierbar sind. Genau diese Voraussetzung erfüllt die
deutsche Rundfunkgebühr. (Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Rostock)
- Rundfunkgebühren verfälschen den innergemeinschaftlichen Wettbewerb und
schaden damit letztendlich der Rundfunkfreiheit. Lesen Sie hierzu auch den
genauen Wortlaut in Kap. 2.9.
Argument 22: Hinterhältige Gebührenbefreiungsverhinderungsstrategien
Theoretisch kann man sich von den Gebühren befreien lassen, wenn das
Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Einen solchen Antrag lehnt die
Landesrundfunkanstalt aber ab, wenn das Einkommen so gering ausfällt, dass
sich deren Mitarbeiter das nicht vorstellen können (was logisch ist, wenn man
selbst ein so hohes Einkommen hat, wie in Kap. 2.5 angegeben). Das heißt, die
GEZ, bzw. die Landesrundfunkanstalt lehnt die Gebührenbefreiung ab, weil
jemand zuwenig (nicht zuviel!) verdient! Einen dokumentierten Fall, der
sicherlich kein Sonderfall ist, finden Sie im Kap. 2.4.
Argument 23: Hinterhältige Kritikervernichtungsstrategien
Kritiker werden mit astronomischen Klagen mundtod gemacht. Auch wenn
bestimmte Klagen nie zum Erfolg führen könnten, wären allein die
vorauszuzahlenden Gerichtskosten so hoch, dass ein normaler Mensch daran
finanziell zu Grunde gehen würde. Wer gegen einen Wehrdienstleistenden mit
einem willkürlichen Streitwert von 200.000 Mark klagt, braucht eigentlich gar
nicht mehr zu klagen, weil der Gegner allein durch die Vorabkosten in die
Knie geht. 500.000 Mark Strafgeld oder 1/2 Jahr Haft drohten dem GEZ-Kritiker
Sönke Pencik. Mittlerweile endete der Prozess mit einem Vergleich.
Argument 24: Agitation und Propaganda statt Information
Wenn es um die eigene Sache geht, ist spätestens Schluß mit journalistischer
Ethik der Zwangsgeldsender. In der "Perspektive" - Sendung (BR vom 27.
September 2001, 21:20 Uhr) wird folgendes behauptet: "Privatfernsehen erhält
von jedem Haushalt in Deutschland 33,30 DM über die Werbung für gekaufte
Produkte. Öffentlich-rechtliches Fernsehen erhält demgegenüber 21,18 DM an
Gebühren." Nicht die Rede ist davon, dass die Öffentlich-Rechtlichen auch
noch zusätzlich Werbung machen. Kein Wort auch darüber, wie man zu dieser
Zahl von "33,30 DM" gekommen ist.
Jeder Ökonom (und auch fast jeder Laie) weiß, dass beworbene Produkte i.d.R.
in größeren Stückzahlen hergestellt und verkauft werden und damit billiger
werden. Übrigens wird auch in Zeitungen, Zeitschriften, im Radio, an
Litfaßsäulen u.s.w. geworben. Woher nimmt der BR die Stirn, uns so eine Zahl
aufzutischen? Wir Gebührenzahler finanzieren derartige Desinformationen und
die Gehälter der Journalisten, die sich nicht dafür zu schade sind, uns so
offensichtlich für dumm zu verkaufen.
Argument 25: Keine Katastrophen-Infos für Mittellose
Wer sich die Zwangsgebühren der GEZ nicht leisten kann und durch die
juristischen Winkelzüge der Öffentlich-Rechtlichen (siehe Argument 22) auch
keine Gebührenbefreiung erhält, bekommt bei Sirenenalarm auch keine
Informationen, was er zu tun hat. Zumindest "legal" nicht. Denn wenn die
Sirene heult, soll man das Radio einschalten und weitere Anweisungen
abwarten. Wer keines hat, bzw. haben darf, ist vom Katastrophenschutz
abgeschnitten. Die GEZ könnte so also einmal für den Tod von Menschen
verantwortlich sein... oder ist es vielleicht auch schon, ohne dass jemand
über diese Ursache bisher nachgedacht hätte!
Argument 26: Teure Werbekampagnen für Nix und Wiedernix
Was sollen riesige Anzeigen für das ZDF ("Mit dem Zweiten sieht man besser")
bringen, wenn man das Produkt ohnehin "kaufen" MUSS? Werbung soll doch
eigentlich Kunden gewinnen und nicht Ausgeraubten das Ausgeraubtwerden
schmackhaft machen, oder?
Schlimm auch die Fernsehspots, in denen die Gebührenverweigerer mit
Kriminellen in einen Topf geworfen werden (Angemeldet? Der ist doch noch
nicht mal gekauft, man!) oder ein fieser Gebühreneintreiber, der drohend mit
dem Finger auf Menschen zeigt und sie hasserfüllt anschreit: Duuuuu hast
nicht GEZahlt! - und die Menschen dann demütig flehen: Vergiiiib uns! -
Einfach nur widerlich!
Argument 27: Kein Recht auf Gebührenminderung bei Mängeln
Bei einem Mietverhältnis oder beispielsweise einer Reise hat man die
Möglichkeit, die Zahlung zu reduzieren, wenn Mängel vorhanden sind. Bringen
die Öffentlich-Rechtlichen aber Falschmeldungen, verdrehte Wahrheiten,
verkehrte Übersetzungen oder sonstige dilettantische und schlechte
Leistungen, muss trotzdem im vollen Umfang weiter bezahlt werden. So etwas
gibt es in keinem Wirtschaftszweig.
Argument 28: Datenschutzrechtliche Ungereimtheiten
Hier nur einige Beispiele, wie bei der GEZ und den Landesrundfunkanstalten
mit Datenschutz umgegangen wird:
· Die Meldedatenübermittlungsverordnung erlaubt die Weitergabe von
Einwohnermeldedaten an die GEZ zum Zwecke der Abgleichung mit eigenen Daten.
Eine Art Rasterfahndung, nur diesmal nicht gegen mögliche Terroristen,
sondern gegen gefährliche Schwarzseher.
· Die GEZ verstößt regelmäßig gegen §§ 55 und 136 StPO und versäumt
es, die des unerlaubten zum Empfang Bereithaltens eines Rundfunkgerätes
verdächtigen Personen auf das Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen (s.a.
Kap. 2.7).
· Das Anmelden der Geräte ist per Online-Formular möglich - auch
ohne die Prüfung der angegebenen Adresse. So wäre es tatsächlich möglich,
eine andere Person anzumelden und dieser auf diese Weise zu schaden. Ferner
wäre es möglich, zum Nachteil der GEZ jede Menge Personen anzumelden, die es
gar nicht gibt, wobei die Adressen nur einigermaßen plausibel sein müssen.
· Beschwert man sich über die bedenklichen Machenschaften bei der
Beschaffung von Zwangsgebühren, gerät man z.B. im Bereich des NDR an einen
NDR-eigenen Datenschutzbeauftragten, der vom NDR ausgewählt wurde und bezahlt
wird und Mitarbeiter der Anstalt ist (s.a. Kap. 2.6).
Argument 29: Verstoß gegen Art. 5 des Grundgesetzes
Die tatsächliche Praxis der Gebühreneintreibung verstößt aller
Wahrscheinlichkeit nach gegen Artikel 5, Abs. 1 des Grundgesetzes. Dieser
lautet:
Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten...
Dieses Grundrecht wird zumindest denjenigen vorenthalten, die sich die
Rundfunkgebühren nicht leisten können und denen die Befreiung nicht genehmigt
wird, weil sie z.B. ein zu geringes Einkommen haben (s.a. Argument 22 und
Kap. 2.4).
Dieser Personenkreis ist in letzter Konsequenz gezwungen, sämtliche
Rundfunkgeräte abzumelden und so der Möglichkeit beraubt zu sein, sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert informieren zu können.
Der Bürger wird also von der GEZ in eine Situation gebracht, sich nur noch
illegal die eigentlich grundgesetzlich verbrieften Rechte verschaffen zu
können, indem er Rundfunkgeräte ohne Anmeldung und Gebühren zum Empfang
bereit hält. Das heißt, um an sein Grundrecht auf Informationsfreiheit
heranzukommen, muss er gegen die Bestimmungen des
Rundfunkgebührenstaatsvertrages verstoßen und sich einer Ordnungswidrigkeit
schuldig machen.
Argument 30: Anspruchsvolle Kultursendungen werden vernachlässigt
Kulturell hochwertige Sendungen, die nach dem eigenen Selbstverständnis eine
Rechtfertigung des zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen
Rundfunks ausmachen, werden viel zu selten und oft zu unattraktiven Zeiten
ausgestrahlt. Die besten Sendeplätze sind dagegen den seichten
Unterhaltungssendungen vorbehalten: Wetten dass?, Tatort-Krimis und
Musikshows.
Ausgerechnet die Sender Arte und 3sat, die noch am ehesten die
kulturinteressierten Zuschauer erreichen, sollen dem Sparen zum Opfer fallen:
Die Kultursender 3sat und Arte können nach dem Wunsch der
Ministerpräsidenten zusammengelegt werden. (Spiegel Online v. 11.11.03).
Argument 31: Politisch nicht unabhängig
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Politik sind auf vielfältige Art
miteinander verwoben. Beispielsweise sitzen Politiker in den
Landesrundfunkräten und die Ministerpräsidenten der Länder müssen
letztendlich einer Gebührenerhöhung zustimmen, die zwischen den
Landesrundfunkanstalten und der von den Bundesländern eingesetzten
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
ausgehandelt wurde.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht eine Rundfunkfinanzierung unmittelbar
aus staatlichen Haushalten ausgeschlossen, doch unterliegt die Finanzierung
durch die parlamentarische Festsetzung der Gebührenhöhe einer direkten
staatlichen Kontrolle (vgl. Schmitz 1990). Ein Bemühen der finanziell
abhängigen Anstalten, sich den staatlichen Instanzen gegenüber wohlgefällig
gegenüber zu verhalten, kann daher prinzipiell nicht ausgeschlossen werden
(vgl. Barrow 1997: 72f). (Ökonomie der Medieninhalte).
Fazit aus den Argumenten
Die GEZ passt nicht in einen demokratischen Rechtsstaat! Sie muss sofort und
ersatzlos abgeschafft werden!
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sind so zu
verschlanken, dass sie sich allein aus freiwilligen Gebühren (Decoder) und
Werbung finanzieren können. Technisch werden hierbei die neuen digitalen
Möglichkeiten helfen, Programme (un-) zugänglich zu machen.
Rechtssicherheit und eine nachvollziehbare Logik des Rechts ist eines der
höchsten Güter in einer Demokratie. Dieses Gut wird durch die GEZ aufs Spiel
gesetzt. Viele Menschen, die in die Fänge der GEZ geraten sind und Opfer
einer unvergleichlichen Willkür wurden, verzweifeln oftmals nicht nur an
dieser Institution, sondern werden zu Zynikern was die Demokratie als Ganzes
angeht.
Da die Politik nicht handelt, müssen zunächst die privaten Medien und die
Bevölkerung selbst etwas tun. Erst dann werden einige mutige Politiker
nachziehen.
Gestalten wir unsere Medienwelt doch so, dass die Menschen frei und
selbstbestimmt entscheiden können, wem sie ihre Informationen abkaufen wollen
und wem nicht!
Bernd Höcker
www.gez-abschaffen.de
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Weitere Informationen finden Sie im Buch