Post by underwood.de.vuAlso ich hab mal den T5F (http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/) an
Hier die Antwort von SKL auf meine Mail, werde mich mal auf die
Sperrliste setzen lassen:
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre eMail.
Die Direktion der SKL bedauert ausdrücklich die Belästigung durch
Telefonwerbung für das Gewinnspiel der SKL. Dies vorausgeschickt
nehmen wir zu Ihrem Forderungskatalog gem. den Bestimmungen des BDSG
Stellung wie folgt:
1. Der Verkauf von SKL-Losen erfolgt ausschließlich durch staatlich
beauftragte Lotterie-einnehmer und amtliche Verkaufsstellen. Ein
Direktvertrieb durch die SKL existiert nicht. Aus diesem Grunde
verfügt die SKL auch über keinerlei Kunden- und/oder Werbe-dateien.
Die SKL hat sich öffentlich wiederholt gegen unseriöse Telefon-
marketing-aktivitäten ausgesprochen. Organisatorisch und vertraglich
hat die SKL-Direktion innerhalb ihrer Vertriebsorganisation sämtliche
Voraussetzungen geschaffen, um Vorfälle der von Ihnen geschilderten
Art auszuschließen. Leider hat sich aber in der Vergangenheit
herausgestellt, dass außerhalb der Vertriebsorganisation der SKL
unautorisierte Telefonmarketingunternehmen in eindeutig rechtswidriger
Weise versuchen, 'ins Blaue hinein' Kunden zu werben, wobei sich diese
Unternehmen in bewusster Täuschungsabsicht wettbewerbswidrig als
Mitarbeiter bzw. Beauftragte der SKL ausgeben. Seien Sie versichert,
dass die SKL in bekannt werdenden Fällen sämtliche rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpft, gegen derart rechtswidrige und - wie Ihr
Schreiben zeigt - rufschädigende Aktivitäten vorzugehen. Maßnahmen
sind allerdings nur dann möglich, wenn über Rückrufnummern oder auf
sonstigem geeigneten Weg die verantwortlichen Personen oder Telefon-
marketing-unter-nehmen identifiziert werden können.
2. Um unseriöses Telefonmarketing für das Leistungsangebot der SKL
auszuschließen, hat die SKL ihre Staatlichen Lotterieeinnehmer
vertraglich verpflichtet, im Falle der Beauftragung von
Telefonmarketingunternehmen strenge Qualitätsrichtlinien zu befolgen.
Alle Staatlichen Lotterieeinnehmern, die mit
Telefonmarketingunternehmen zusammenarbeiten, müssen ihre
Vertragsverhältnisse zu diesen Telefon-marketing-unternehmen auf
Grundlage detaillierter Mindestvertragsbedingungen regeln, die u. a.
sicherstellen, dass jeder Werbeanruf das vorherige Einverständnis der
angerufenen Personen voraussetzt. Die Einverständniserklärungen
sämtlicher angerufener Personen sind zwingend zu dokumentieren und auf
Anforderung dem verantwortlichen Lotterieeinnehmer bzw. der SKL
nachzuweisen. Darüber hinaus sind alle Telefon-agenten verpflichtet,
zu Beginn jeden Anrufs den Namen der Staatlichen Lotterie-einnahme zu
nennen, für die das Telefonwerbe-unter-nehmen tätig ist.
Entsprechendes gilt für die vertraglich verbindliche Angabe einer
Telefonnummer für Rückfragen oder etwaige Beschwerden. Schließlich
muss vertraglich gewährleistet sein, dass sich Anrufer nicht als
Beauftragte oder sonstige Mitarbeiter der SKL ausgeben. Entsprechendes
gilt für Werbe- und Kooperationspartner der SKL, insbesondere für
Herrn Günther Jauch und den Sender RTL. Die Einhaltung dieser
Vertragspflichten werden fortlaufend überwacht und im Verletzungsfall
mit empfindlichen Sanktionen versehen.
3. Die von Ihnen geforderten Auskünfte können wir aufgrund des oben
dar-gelegten Sachverhaltes nur dahingehend erteilen, dass die SKL
keinerlei Daten über Sie gespeichert hat, was die Angabe der Quellen
dieser Daten naturgemäß ausschließt. Da keine Daten Ihrer Person bei
der SKL gespeichert sind, können diese nicht vorhandenen Daten auch
nicht gesperrt werden.
Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Vermeidung von Werbeanrufen aus dem
Vertriebsnetz der Süddeutschen Klassenlotterie ist die Eingabe Ihrer
Personen- und Telefondaten in die SKL- interne Sperrliste. Diese
extern zugriffsgeschützte Sperrliste dient dem Zweck, innerhalb der
Vertriebsorganisation sicherzustellen, dass Personen, die keine
weiteren Anrufe (mehr) wünschen, nicht mehr von Telefonagenten
angerufen werden. Die Staatlichen Lotterieeinnehmer der SKL sind
vertraglich verpflichtet, täglich mindestens einmal diese Sperrliste
durchzusehen und sicherzustellen, dass etwa von ihnen bzw. in ihrem
Auftrag von Telefonmarketingunternehmen angesprochene Personen nicht
mehr behelligt werden. Im Rahmen der den Lotterieeinnehmern
verbindlich vorgegebenen Mindestvertragsverpflichtungen wird die
Pflicht zur unverzüglichen Sperrung von Daten unmittelbar auf die
Telefonmarketingunternehmen herunter gebrochen. Die Weiterleitung
Ihrer Daten in unsere interne Sperrliste ist zur unverzüglichen
Umsetzung der von Ihnen geltend gemachten Forderung unerlässlich und
dient damit der Wahrung Ihrer berechtigten Interessen im Sinne des §
28 Absatz 1 Nummer 2 BDSG.
Soweit Sie in Ihrem Schreiben unter Hinweis auf § 28 Absatz 4 BDSG die
Übermittlung Ihrer Daten an Dritte untersagen, ist hiervon nach
unserer Rechtsauffassung die Einspeisung in die Sperrliste nicht
erfasst, da diese gerade nicht "für Zwecke der Werbung oder der Markt-
oder Meinungsforschung" erfolgt, sondern im Gegenteil zu dem Zweck,
unge-wünschte Anrufe zu verhindern und die Sperrung von Daten nach dem
BDSG zu gewährleisten.
Auf die in der Sperrliste erfassten Daten können ausschließlich
Staatliche Lotterie-einnehmer der SKL zugreifen, die u. a. mit Telefon-
werbe-unternehmen zusammenarbeiten. Auch die Übertragung der Daten an
autorisierte Lotterieeinnehmer erfolgt lediglich in verschlüsselter
Form, so dass ein 'Anzapfen' der Daten durch Unbefugte ausgeschlossen
ist. Gerne übernehmen wir diesen Eintrag für Sie, in diesem Fall
bitten wir um kurze Nachricht.
Wir hoffen sehr, dass wir Ihre Forderungen mit den erteilten
Informationen und Auskünften erfüllen konnten.